Grundstückgewinn: Steuerklärung online einreichen

Bei einer Handänderung ist innerhalb von 30 Tagen eine Grundstückgewinnsteuererklärung einzureichen.

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Wenn die Steuererklärung vollständig ausgefüllt und abgeschickt wurde, kann sie direkt im Anschluss als PDF heruntergeladen werden. Sie erhalten automatisch ein Bestätigungsmail inklusive diesem PDF.

Das Steueramt Winterthur prüft die Steuererklärung und bereitet den Veranlagungsentscheid vor. Die Fälle werden chronologisch nach Eingangsdatum verarbeitet. 

Häufige Fragen

In welchem Fall ist keine Grundstückgewinnsteuererklärung nötig?

Falls es sich um eine Handänderung infolge Schenkung, Erbvorbezug, Erbteilung, Fusion oder güterrechtlicher Auseinandersetzung handelt, genügt es, wenn Sie uns eine Kopie des Originalvertrages zukommen lassen.

Welche Vorbereitungsarbeiten werden empfohlen?

Innerhalb des Online-Formulars werden laufend Unterlagen verlangt. Bitte halten Sie diese in elektronischer Form bereit. Pro Position ein separates Dokument. Jedes Dokument nicht grösser als 15 MB. Die gängigen Formate werden akzeptiert. 

  • Kaufvertrag
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Kaufvertrag des Ersatzobjektes 
  • ggf. Belege für sämtliche geltend gemachten Aufwendungen wie z.B.:
    • Rechnungen zum Nachweis der wertvermehrenden Aufwendungen
    • Rechnungen über die Mäklerprovisionen
    • Rechnungen des Notariates 
    • Abrechnung Vorfälligkeitsentschädigung (Bank)
    • etc.

Ferner wird Folgendes verlangt:

  • GR-Nr. (diese finden Sie auf der Steuererklärung)
  • IBAN für allfällige Rückzahlungen

Was gilt beim Ausfüllen?

  • Bei Inaktivität von zirka 15 Minuten wird das Formular automatisch inaktiv und kann nicht weiterbearbeitet werden. Der Inhalt wird nicht gespeichert.
  • Wenn Sie Probleme mit der Darstellung oder Funktionalität haben, können Sie den Vollbildmodus verwenden.
  • Bei den Betragsfeldern sind nur ganze Zahlen ohne Rappen zulässig. Vorzeichen, Dezimaltrennzeichen sowie Gruppierungszeichen werden nicht erkannt.

Kontakt

Steueramt

Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–16.00 Uhr
  • Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
  • Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass
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