Geschlechtsänderung
Service nutzen
Seit dem 1. Januar 2022 können Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister vereinfacht und unbürokratisch ändern lassen – ohne Gerichtsverfahren, ohne medizinische Massnahmen und ohne psychologische, psychiatrische oder medizinische Bestätigung.
Wer kann die Erklärung abgeben? Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Voraussetzung ist, dass Sie urteilsfähig sind und Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben – oder Schweize:r Staatsangehörige:r mit Wohnsitz im Ausland sind.
Sind Sie unter 16 Jahre alt oder stehen unter umfassender Beistandschaft, benötigen Sie zusätzlich die Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretung.
Was ist möglich?
- Änderung des eingetragenen Geschlechts im Personenstandsregister
- Änderung des Vornamens (fakulrativ)
- Bei bestimmten geschlechtsspezifischen ausländischen Familiennamen (z. B. skandinavisch oder slawisch): auch Änderung des Familiennamens
Wichtig zu wissen: Das Schweizer Recht kennt aktuell nur die Einträge «männlich» und «weiblich». Ein Verzicht auf den Geschlechtseintrag oder eine dritte Geschlechtskategorie sind derzeit nicht möglich. Bestehende Ehen, eingetragene Partnerschaften sowie Mutter- oder Vaterschaften bleiben von der Änderung unberührt.
Vorgehen
1. Termin vereinbaren Die Erklärung erfolgt persönlich am Schalter des Zivilstandsamts in einem Raum, der Ihre Privatsphäre schützt. Vereinbaren Sie dafür vorgängig einen Termin (+41 52 267 57 65). Benötigen Sie ein:e Dolmetscher:in oder sind Sie gehörlos, sehbehindert oder blind, melden Sie sich vorab bei uns.
2. Dokumente mitbringen
- Schweizer Staatsangehörige: gültiger Pass oder gültige Identitätskarte.
- Ausländische Staatsangehörige: gültiger Ausweis sowie Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz. Sind Sie noch nicht oder nicht mehr aktuell im Personenstandsregister erfasst, informieren wir Sie vorgängig über die zusätzlich benötigten Dokumente.
- Falls die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung nötig ist: deren gültiger Ausweis sowie Nachweis der Vertretungsbefugnis.
3. Erklärung abgeben Am Termin prüfen wir Ihre Identität und Urteilsfähigkeit. Zu den Gründen für Ihre Entscheidung dürfen wir Ihnen keine Fragen stellen – Ihre Erklärung gilt als richtig und ehrlich. Sie unterschreiben das Formular in unserer Gegenwart; die gesetzliche Vertretung gibt ihre Zustimmung gegebenenfalls ebenfalls vor Ort ab.
4. Eintragung und Mitteilung Wir tragen die Änderung im Personenstandsregister ein und informieren die zuständigen Behörden (Einwohnerregister Ihres Wohnorts, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV und ggf. das Bundesamt für Polizei).
5. Weitere Dokumente anpassen Nach der Eintragung können Sie bei uns aktualisierte Zivilstandsdokumente bestellen. Für neue Ausweise (Pass, ID, Führerausweis etc.) wenden Sie sich an die jeweils zuständige Behörde.
Sie dürfen sich bei allen Schritten von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Ist es Ihnen offensichtlich nicht zumutbar, persönlich am Zivilstandsamt zu erscheinen (z. B. bei Aufenthalt in Klinik, Heim oder Gefängnis), kann die Erklärung auch an einem anderen Ort entgegengenommen werden – bitte kontaktieren Sie uns dafür vorgängig.
Kosten & Fristen
Abnahme der Geschlechtserklärung CHF 75.-
Bestätigung der Geschlechtsänderung CHF 30.-
Häufige Fragen
Kann ich gleichzeitig meinen Vornamen ändern?
Kann ich gleichzeitig meinen Vornamen ändern?
Ja, das ist fakultativ und kostet nichts zusätzlich. Sie können auch einen geschlechtsneutralen Vornamen wählen; er muss lediglich als Vorname erkennbar sein.
Möchten Sie den Vornamen zu einem späteren Zeitpunkt ändern, ist dafür das reguläre Namensänderungsverfahren bei der kantonalen Namensänderungsbehörde nötig.
Kann ich auch meinen Namen anpassen?
Kann ich auch meinen Namen anpassen?
Die Anpassung des Vornamens ist fakultativ. Bei bestimmten geschlechtsspezifischen Familiennamen aus dem Ausland (z.B. skandinavische oder slawische Familiennamen) ist auch eine Anpassung des Familiennamens möglich.
Ab welchem Alter kann ich mein Geschlecht anpassen lassen?
Ab welchem Alter kann ich mein Geschlecht anpassen lassen?
Grundsätzlich kann in jedem Alter eine Geschlechtsänderung vorgenommen werden.
Personen, die das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben oder Personen unter umfassender Beistandschaft benötigen eine Zustimmung durch die gesetzlichen Vertreter.
Brauche ich eine medizinische Bestätigung oder einen medizinischen Eingriff?
Brauche ich eine medizinische Bestätigung oder einen medizinischen Eingriff?
Nein. Es werden keine medizinischen Angleichungsmassnahmen sowie keine psychologischen, psychiatrischen oder medizinischen Bestätigungen verlangt. Es genügt Ihre feste innere Überzeugung.
Muss ich Schweize:r Staatsangehörige:r sein?
Muss ich Schweize:r Staatsangehörige:r sein?
Nein. Auch Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit können die Änderung vornehmen lassen, sofern sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Was passiert, wenn meine gesetzliche Vertretung nicht zustimmt?
Was passiert, wenn meine gesetzliche Vertretung nicht zustimmt?
Verweigert die gesetzliche Vertretung die Zustimmung, können Sie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einbeziehen. Ist auch mit deren Unterstützung keine Zustimmung zu erreichen, können Sie die Änderung persönlich beim Gericht beantragen.
Was passiert mit meiner Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder mit Kindesverhältnissen?
Was passiert mit meiner Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder mit Kindesverhältnissen?
Diese bleiben unverändert bestehen. Auch Ihr Zivilstand ändert sich durch die Geschlechtsänderung nicht.
Wie oft kann ich meinen Geschlechtseintrag ändern?
Wie oft kann ich meinen Geschlechtseintrag ändern?
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung. Bei auffällig häufigen Änderungen prüft das Zivilstandsamt, ob ein rechtsmissbäuliches Vorgehen vorliegt.
Kann ich statt «männlich» oder «weiblich» einen anderen Eintrag wählen?
Kann ich statt «männlich» oder «weiblich» einen anderen Eintrag wählen?
Nein, das Schweizer Recht sieht aktuell ausschliesslich diese beiden Kategorien vor.
Weiterführende Informationen
Seit dem 1. Januar 2022 haben Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit ihr Geschlecht und den Vornamen vereinfacht und unbürokratisch zu ändern. Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, die am 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt wurde, ermöglicht diesen einfacheren administrativen Weg.
In der Schweiz sind bisher keine Registereintragungen ausserhalb des binären Systems möglich. Jede Person muss im Personenstandsregister entweder dem Geschlecht «weiblich» oder «männlich» zugewiesen werden. Der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts oder die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie sind aktuell Gegenstand von Abklärungen in Arbeitsgruppen des Bundes.
Kontakt
Zivilstandsamt
Öffnungszeiten
| Schalter: | |
| Montag–Mittwoch | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–18.30 Uhr Von 17.00 - 18.30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung +41 52 267 57 65. |
| Freitag | 10.00–16.00 Uhr |
| Telefonie: | |
| Montag–Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–16.00 Uhr |
| Freitag | 10.00–12.00, 13.30–15.00 Uhr |
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