Geburtsschein nachbestellen

Sie haben Ihren Geburtsschein (offiziell Geburtsurkunde) oder den Ihres minderjährigen Kindes nicht mehr? So können Sie ihn nachbestellen.

Service nutzen

Der Geburtsschein (offiziell Geburtsurkunde) ist ein amtlicher Auszug aus dem Geburtsregister. Er bestätigt Geburtsdatum, Geburtszeit und Geburtsort einer Person, die (in unserem Fall) im Zivilstandskreis Winterthur geboren wurde. Sie erhalten den Geburtsschein bei Ihrer Geburt. Wenn Sie Ihren Geburtsschein oder den Ihres minderjährigen Kindes nicht mehr auffinden, können Sie bei uns einen nachbestellen.

Sie benötigen einen Geburtsschein zum Beispiel:

  • bei einer Eheschliessung oder Begründung einer Partnerschaft (je nach Staatsangehörigkeit, Kanton oder Gemeinde)
  • bei einer Einbürgerung oder Adoption
  • bei einer Kindesanerkennung (je nach Kanton oder Gemeinde)
  • für die Anmeldung an einer Schule (je nach Kanton oder Gemeinde)
  • auf Verlangen des Arbeitgebers, z. B. für Familienzulagen
  • bei einem Grenzübertritt, wenn die Zollbehörden dies verlangen
  • auf Anfrage der Zivilstandsbehörden Ihres Heimatlandes, wenn Sie ausländische:r Staatsangehörige:r sind und in der Schweiz geboren wurden

Zuständig ist das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Wurden Sie im Zivilstandskreis Winterthur geboren (Stadt Winterthur oder eine der 19 Bezirksgemeinden), stellt Ihnen das Zivilstandsamt Winterthur den Geburtsschein aus. Wurden Sie andernorts geboren, wenden Sie sich an das dortige Zivilstandsamt.

Vorgehen

1. Online-Formular ausfüllen 

  • Sie füllen Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort aus
  • Sie brauchen einen gültigen Identitätsnachweis
  • Sie brauchen eine gültige Zustelladresse

2. Vollmacht beilegen, falls nötig Grundsätzlich können Sie Geburtsscheine nur für sich selbst bestellen. Für eine Drittperson benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie von deren Ausweis (Upload im Onlineformular möglich). Keine Vollmacht brauchen Sie für den Geburtsschein Ihres noch nicht volljährigen Kindes.

3. Online bezahlen Kreditkarte oder Twint (Bestellung auf Rechnung ist nicht möglich).

4. Zustellung Der Geburtsschein wird Ihnen per Post an die angegebene Adresse zugestellt.

Hinweis: Damit Ihre bestellte Urkunde auch im Ausland akzeptiert wird, stellen wir nur noch internationale Dokumente nach dem CIEC-Standard aus. Der Titel Ihrer Urkunde heisst darum: «Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC)». Es handelt sich hierbei rechtlich um eine ganz normale Geburtsurkunde. 

Kosten & Fristen

Für die Ausstellung eines Geburtsscheins erheben wir CHF 30.00. Hinzukommen Versandkosten. Der Betrag wird Ihnen im Onlineformular vor Abschluss der Bestellung angezeigt. 

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie eine Apostille benötigen. Eine Apostille (Stempel oder zusätzliches Dokument) bestätigt, dass die Unterschrift und das Siegel auf dem Dokument echt sind. Behörden zahlreicher anderer Staaten verlangen eine Apostille, damit sie den Geburtsschein anerkennen.

Häufige Fragen

Kann ich einen Geburtsschein für eine andere Person bestellen?

Nur mit begründetem Interesse und einer schriftlichen Vollmacht der betroffenen Person, inkl. Kopie von deren Ausweis. 

Für Ihr eigenes minderjähriges Kind benötigen Sie keine Vollmacht.

Ich wurde nicht in Winterthur geboren – wo bestelle ich den Geburtsschein?

Beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsortes

Das Zivilstandsamt Winterthur stellt Geburtsscheine nur für den Zivilstandskreis Winterthur aus. Dieser Kreis umfasst 19 Gemeinden:

  • Altikon
  • Brütten
  • Dägerlen
  • Dättlikon
  • Dinhard
  • Elgg
  • Ellikon an der Thur
  • Elsau
  • Hagenbuch
  • Hettlingen
  • Neftenbach
  • Pfungen
  • Rickenbach
  • Schlatt
  • Seuzach
  • Turbenthal
  • Wiesendangen
  • Winterthur
  • Zell

 

Wie lange dauert die Zustellung?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach Zahlungseingang, per Post.

Kann ich telefonisch Auskunft über meine Personendaten erhalten?

Nein. Aus Datenschutzgründen erteilen wir am Telefon keine Auskünfte über Personendaten – Dokumente werden ausschliesslich schriftlich, online oder persönlich am Schalter bestellt bzw. abgegeben.

Welche weiteren Zivilstandsdokumente kann ich bestellen?

Neben dem Geburtsschein u. a. Eheschein, Familienausweis, Personenstandsausweis, Todesurkunde oder Apostillen. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite «Zivilstandsdokumente bestellen» (siehe Links).

Ausnahme: Der Familienschein kann aufgrund seiner Komplexität nicht online bestellt werden – melden Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail.

Ich benötige den Geburtsschein für das Ausland – reicht das Standarddokument?

Wir stellen nur noch internationale Geburtsscheine aus. Je nach Land kann zusätzlich eine mehrsprachige Fassung oder eine Apostille (offizielle Bescheinigung) nötig sein. Kontaktieren Sie uns vorgängig (+41 52 267 57 65), damit wir die passende Dokumentenart ausstellen.

Weiterführende Informationen

  • Grundsätzlich können nur Zivilstandsdokumente für sich selbst bestellt werden. Bestellungen durch Dritte müssen begründet werden (Interessensnachweis) und mit einer schriftlichen Vollmacht belegt werden (Upload der Vollmacht über das Onlineformular möglich).
  • Es erfolgen keinerlei telefonischen Auskünfte über Personendaten.
  • Bei Onlinebestellungen sind nur Onlinezahlungen (Karte oder Twint) möglich.

Kontakt

Zivilstandsamt

Zivilstandsamt
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Schalter:
Montag–Mittwoch10.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Donnerstag10.00–12.00,
13.30–18.30 Uhr
Von 17.00 - 18.30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung +41 52 267 57 65.
Freitag10.00–16.00 Uhr
 
Telefonie:
Montag–Donnerstag10.00–12.00,
13.30–16.00 Uhr
Freitag10.00–12.00,
13.30–15.00 Uhr
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