Für Vereine und Stiftungen: Steuerbefreiung beantragen
Stiftungen und Vereine können ein Gesuch um Steuerbefreiung einreichen, wenn sie gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen.
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Ein Verein ist dann gemeinnützig, wenn er öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgt und der Gewinn und das Kapital ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind. Ob ein Verein diese Kriterien erfüllt, wird durch das Kantonale Steueramt Zürich geprüft.
Kontakt
Steueramt
Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–16.00 Uhr |
- Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
- Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass.»
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