Für Vereine und Stiftungen: Steuerbefreiung beantragen

Stiftungen und Vereine können ein Gesuch um Steuerbefreiung einreichen, wenn sie gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen.

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Ein Verein ist dann gemeinnützig, wenn er öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgt und der Gewinn und das Kapital ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind. Ob ein Verein diese Kriterien erfüllt, wird durch das Kantonale Steueramt Zürich geprüft.

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Steueramt

Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

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Montag–Donnerstag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
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