Für Gemeinden: Grundstückgewinnsteuerfälle bearbeiten lassen

Hier können zürcherische Gemeinden einzelne Fälle im Bereich Grundstückgewinnsteuer abgeben. Die Mitarbeitenden des Winterthurer Dienstleistungszentrums übernehmen deren Bearbeitung für sie.

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Service nutzen

Ihre Gemeinde kann einzelne Fälle im Bereich Grundstückgewinnsteuer nicht selber bearbeiten? Geben Sie den Fall ans zuständige Winterthurer Dienstleistungszentrum ab. Dazu füllen Sie das untenstehende Formular für Einzelaufträge aus. 

Bedingungen

Die Stadt Winterthur übernimmt einzelne Fälle zur Grundstückgewinnsteuer für Sie. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Fall vollständig bearbeiten kann - ab Erhalt der Steuererklärung bis zum Abschluss. Eine Stellungnahme zu einzelnen Positionen innerhalb der Steuererklärung ist nicht möglich.

Fälle, die sich bereits im Einspracheverfahren oder in einem Rekurs- bzw. Beschwerdeverfahren befinden, werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn vertiefte Kenntnisse zum Zustandekommen des Veranlagungsentscheids nötig wären oder die Gemeinde bereits eine klare Erwartung an den Ausgang des Verfahrens hat.

Kontakt

Steueramt

Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
13.30–16.00 Uhr
  • Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
  • Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass
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