Für Gemeinden: Grundstückgewinnsteuerfälle bearbeiten lassen
Service nutzen
Ihre Gemeinde kann einzelne Fälle im Bereich Grundstückgewinnsteuer nicht selber bearbeiten? Geben Sie den Fall ans zuständige Winterthurer Dienstleistungszentrum ab. Dazu füllen Sie das untenstehende Formular für Einzelaufträge aus.
Bedingungen
Die Stadt Winterthur übernimmt einzelne Fälle zur Grundstückgewinnsteuer für Sie. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Fall vollständig bearbeiten kann - ab Erhalt der Steuererklärung bis zum Abschluss. Eine Stellungnahme zu einzelnen Positionen innerhalb der Steuererklärung ist nicht möglich.
Fälle, die sich bereits im Einspracheverfahren oder in einem Rekurs- bzw. Beschwerdeverfahren befinden, werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn vertiefte Kenntnisse zum Zustandekommen des Veranlagungsentscheids nötig wären oder die Gemeinde bereits eine klare Erwartung an den Ausgang des Verfahrens hat.
Kontakt
Steueramt
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–16.00 Uhr |
- Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
- Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass.»
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