Familienforschung
Service nutzen
Sie interessieren sich für die Geschichte Ihrer Familie – etwa für Geburts-, Heirats- oder Todesdaten von Vorfahren? Je nachdem, wie weit Ihre Nachforschungen zurückreichen und wen sie betreffen, sind unterschiedliche Stellen zuständig:
- Eigene, direkte Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern): Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt des jeweiligen Heimatortes. Ist Winterthur der Heimatort Ihrer direkten Verwandten, sind wir zuständig.
- Seitenlinien (Onkel, Tanten, Grossonkel etc.) oder Daten Dritter: Dafür benötigen Sie eine schriftliche Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten des Gemeindeamtes des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen (siehe Link).
- Daten, die älter als 80 Jahre sind (bzw. älter als die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen: Geburtsregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre, Todesregister 50 Jahre): Diese finden Sie in der Regel im Staatsarchiv des Kantons Zürich (siehe Link).
Das Zivilstandsamt Winterthur berät Sie gerne zum Vorgehen und zu den Kosten für die Einsichtnahme in unsere Register, sofern die kantonale Bewilligung vorliegt.
Vorgehen
1. Zeitraum und Verwandtschaftslinie klären Bestimmen Sie zunächst, für welche Periode und welche Personen Sie Daten suchen. Das entscheidet, welche Stelle zuständig ist.
2. Prüfen, ob die Daten im Staatsarchiv liegen Für Ereignisse, die länger als 80 Jahre zurückliegen, lohnt sich zuerst ein Blick in den Online-Archivkatalog des Staatsarchivs (siehe Link oben).
3. Bewilligung einholen, falls nötig Forschen Sie in Seitenlinien oder zu Personen ausserhalb Ihrer eigenen Familie, holen Sie vorgängig die Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten beim Gemeindeamt des Kantons Zürich ein (Abt. Zivilstandswesen, +41 43 259 83 71). Bei reiner Forschung in der eigenen geraden Linie ist keine Bewilligung nötig.
4. Termin mit dem Zivilstandsamt Winterthur vereinbaren Liegt die Bewilligung vor (oder forschen Sie in Ihrer direkten Linie), vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns (+41 52 267 57 65). Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
Kosten & Fristen
Die Bewilligung durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich ist gebührenpflichtig; die Höhe erfragen Sie direkt beim Gemeindeamt.
Für die Mitwirkung unserer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei der Konsultation der Register am Schalter verrechnen wir eine Gebühr gemäss der kantonalen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Wir informieren Sie im Rahmen der Terminvereinbarung gerne über die konkreten Kosten. Die Telefonnummer lautet: +41 52 267 57 65.
Häufige Fragen
Ich möchte nur meine eigenen Eltern und Grosseltern recherchieren – brauche ich eine Bewilligung?
Ich möchte nur meine eigenen Eltern und Grosseltern recherchieren – brauche ich eine Bewilligung?
Nein. Für die Forschung in Ihrer eigenen geraden Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern) können Sie sich direkt an uns (Zivilstandsamt Winterthur) wenden, wenn Winterthur der Heimatort dieser Personen ist. Sonst wenden Sie sich direkt an das Zivilstandsamt des Heimatortes.
Wann brauche ich eine Bewilligung?
Wann brauche ich eine Bewilligung?
Eine Bewilligung brauchen Sie, wenn Sie Seitenlinien erforschen möchten. Dazu gehören zum Beispiel Onkel, Tanten oder Cousinen. Sie brauchen die Bewilligung auch, um Personendaten von anderen Personen ausserhalb Ihrer eigenen Familie einzusehen. Die Bewilligung erteilt das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen.
Was ist der Unterschied zwischen Zivilstandsamt und Staatsarchiv?
Was ist der Unterschied zwischen Zivilstandsamt und Staatsarchiv?
Für aktuelle bzw. jüngere Register (Geburt bis 110, Ehe bis 80, Tod bis 50 Jahre zurück) sowie für Familienregister bleibt das Zivilstandsamt zuständig. Ältere Daten, insbesondere Kirchenbücher vor 1876, finden Sie im Staatsarchiv des Kantons Zürich.
Was, wenn meine Vorfahren nicht aus dem Zivilstandskreis Winterthur stammen?
Was, wenn meine Vorfahren nicht aus dem Zivilstandskreis Winterthur stammen?
Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt des jeweiligen Heimat- oder Registrierungsortes. Über den E-Service des Bundes können Sie das zuständige Amt ermitteln (siehe Links).
Gibt es Unterstützung, wenn ich die Recherche nicht selbst machen will oder kann?
Gibt es Unterstützung, wenn ich die Recherche nicht selbst machen will oder kann?
Ja, professionelle Genealog:innen führen Nachforschungen gegen Entgelt durch. Adressen finden Sie über die Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung (SGFF).
Weiterführende Informationen
Kontakt
Zivilstandsamt
Öffnungszeiten
| Schalter: | |
| Montag–Mittwoch | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–18.30 Uhr Von 17.00 - 18.30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung +41 52 267 57 65. |
| Freitag | 10.00–16.00 Uhr |
| Telefonie: | |
| Montag–Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–16.00 Uhr |
| Freitag | 10.00–12.00, 13.30–15.00 Uhr |
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