Busse bezahlen
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Scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Bussenzettel oder öffnen Sie das Bussenportal. Mit den Angaben auf dem Bussenzettel können Sie Ihre Busse aufrufen und bezahlen.
Häufige Fragen
Ich kann oder möchte die Busse nicht online bezahlen. Was kann ich tun?
Ich kann oder möchte die Busse nicht online bezahlen. Was kann ich tun?
Sie können die Busse auch persönlich am Schalter der Stadtpolizei Winterthur bezahlen. Dort werden die gängigen Zahlungsmittel akzeptiert.
Ich habe meinen Bussenzettel verloren, was kann ich tun?
Ich habe meinen Bussenzettel verloren, was kann ich tun?
Wenden Sie sich an die Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur. Diese hilft Ihnen bei Fragen zu Ihrer Ordnungsbusse weiter.
Wie lange habe ich Zeit, die Busse zu bezahlen?
Wie lange habe ich Zeit, die Busse zu bezahlen?
Sie haben 30 Tage Zeit, die Ordnungsbusse zu bezahlen.
Wird die Busse innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, werden bei unbekannter Lenkerschaft die Angaben der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters ermittelt. Anschliessend wird eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein ausgestellt.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Busse nicht einverstanden bin?
Was kann ich tun, wenn ich mit der Busse nicht einverstanden bin?
Sie können das Ordnungsbussenverfahren ablehnen. Dadurch wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet.
Haben Sie einen besonderen Grund für die Übertretung, können Sie diesen innerhalb der 30-tägigen Frist der Stadtpolizei mitteilen. Die Busse wird anschliessend nochmals geprüft.
Wird die Busse im ordentlichen Verfahren bestätigt, können zusätzlich zur Busse Verfahrenskosten entstehen.
Kontakt
Verkehrsüberwachung & Ordnungsbussen
Öffnungszeiten
| Schalter: Montag – Freitag | 7 bis 17 Uhr Vor Feiertagen bis 16 Uhr |
| Telefon: Montag – Freitag | 9 bis 11 Uhr |
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