Bürgerrechtsnachweis
Der Bürgerrechtsnachweis belegt die aktuellen und früheren Bürgerrechte eine:r Schweizer:in sowie die Art und den Zeitpunkt des Erwerbs oder Verlusts.
Service nutzen
Einen Bürgerrechtsnachweis können Sie für Schweizer:innen bestellen. Dies gilt für lebende Schweizer:innen. Es gilt auch für verstorbene oder verschollene Schweizer:innen.
Vorgehen
Der Nachweis wird nur vom Heimatort ausgestellt – nicht vom Wohnort. Er enthält die Personendaten der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Ausstellung. Ausserdem stehen darin die aktuellen Bürgerrechte mit Erwerbsgrund und die früheren Bürgerrechte mit Erwerbs- und Verlustgründen.
Bürgerrechtsänderungen vor dem 01.07.2005 sind darin möglicherweise nicht aufgeführt.
Für die Online-Bestellung benötigen Sie:
- Name, Vorname und Geburtsdatum
Kontakt
Zivilstandsamt
Zivilstandsamt
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
| Schalter: | |
| Montag–Mittwoch | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–18.30 Uhr Von 17.00 - 18.30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung +41 52 267 57 65. |
| Freitag | 10.00–16.00 Uhr |
| Telefonie: | |
| Montag–Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–16.00 Uhr |
| Freitag | 10.00–12.00, 13.30–15.00 Uhr |
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