Bürgerrechtsnachweis

Der Bürgerrechtsnachweis belegt die aktuellen und früheren Bürgerrechte eine:r Schweizer:in sowie die Art und den Zeitpunkt des Erwerbs oder Verlusts.

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Einen Bürgerrechtsnachweis können Sie für Schweizer:innen bestellen. Dies gilt für lebende Schweizer:innen. Es gilt auch für verstorbene oder verschollene Schweizer:innen.

Vorgehen

Der Nachweis wird nur vom Heimatort ausgestellt – nicht vom Wohnort. Er enthält die Personendaten der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Ausstellung. Ausserdem stehen darin die aktuellen Bürgerrechte mit Erwerbsgrund und die früheren Bürgerrechte mit Erwerbs- und Verlustgründen. 

Bürgerrechtsänderungen vor dem 01.07.2005 sind darin möglicherweise nicht aufgeführt.

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Zivilstandsamt

Zivilstandsamt
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

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Donnerstag10.00–12.00,
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Freitag10.00–16.00 Uhr
 
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Freitag10.00–12.00,
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