Betreibungsauskunft online bestellen

Bestellen Sie einen Auszug aus dem Betreibungsregister.

Service nutzen

Ein Betreibungsregisterauszug über die vergangenen 5 Jahre können Sie…

  • physisch am Schalter des zuständigen Betreibungsamtes,
  • schriftlich per Briefantrag oder
  • elektronisch via Onlineformular

… bestellen. Auszüge aus dem Betreibungsregister werden ausschliesslich in deutscher Sprache ausgestellt. Für die Betreibungsauskunft fallen Gebühren an.

Vorgehen

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis)
  • Interessensnachweis (falls eine Betreibungsauskunft über Dritte ersucht wird)

Schritt für Schritt

Schritt 1

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Gesuch an das zuständige Betreibungsamt (Kreis Winterthur Stadt, Kreis Oberwinterthur, Kreis Winterthur-Wülflingen) richten. Ausschlaggebend ist Ihr Wohn- oder Geschäftssitz.

Schritt 2

Wählen Sie mittels Link an, ob Sie eine Betreibungsauskunft über das eigenen Register (Selbstauskunft) oder dasjenige einer Drittperson wünschen.

Schritt 3

Füllen Sie die Angaben im entsprechenden Onlineformular aus. Achten Sie darauf, dass Sie die korrekte Postleitzahl Ihrer Wohn- oder Geschäftsadresse erfassen. Falls Sie einen Auszug für eine frühere Adresse in Winterthur benötigen, geben Sie bitte diese an.

Schritt 4

Im Onlineformular müssen Sie Ihre Identität verifizieren. Fotografieren Sie dafür die Vorder- und Rückseite Ihres amtlichen Ausweises und laden Sie die Bilder in den gekennzeichneten Feldern hoch.

Für eine Betreibungsauskunft über Dritte ist zudem ein Interessensnachweis erforderlich. Dieser muss belegen, dass das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt (vgl. Rechnung, Kreditantrag, Mietvertrag, Bestellschein, Schuldanerkennung). Ziehen Sie für nähere Infos die rechtlichen Ausführungen (PDF) hinzu.

Schritt 5

Überprüfen Sie Ihre Angaben nochmals sorgfältig, bevor Sie zum nächsten Schritt, der Bezahlung, übergehen.

Schritt 6

Mit Abschluss der Bestellung wird eine Gebühr fällig. Begleichen Sie diese per Online-Zahlung. Ihre Bestellung kann danach nicht mehr annulliert werden.

Kosten & Fristen

Gebühren

  • Ein schriftlicher Auszug aus dem Betreibungsregister kostet 17 Franken. Dazu kommen allfällige Versandkosten (Portoauslagen). Für mündliche Auskünfte am Schalter des Betreibungsamtes werden 9 Franken verrechnet. Der fällige Betrag kann direkt am Schalter in bar, per Debitcard, Postcard oder Twint beglichen werden.
     
  • Wird der Betreibungsregisterauszug elektronisch bestellt, ist dafür eine Gebühr von 18 Franken zu begleichen. Dies ist nur gegen Vorauszahlung (digital) mittels Debitcard, Postcard, Mastercard, Visacard oder Twint möglich.

Bitte beachten Sie, dass unvollständig oder inkorrekt eingereichte Auskunftsbegehren aus rechtlichen und administrativen Gründen kostenpflichtig zurückgewiesen werden.

Bearbeitungsfristen

  • Am Schalter erhalten Sie eine mündliche oder schriftliche Auskunft grundsätzlich sofort.
     
  • Schriftliche Begehren werden an Werktagen innert 24 Stunden nach Erhalt bearbeitet. Der Versand erfolgt anschliessend per A-Post an die aktuelle Schweizer Wohnadresse / den Geschäftssitz der gesuchstellenden Person. Zustellungen per Fax, E-Mail, an Drittadressen oder ins Ausland sind ausgeschlossen.
     
  • Anfragen per Onlineformular werden an Werktagen innert 24 Stunden nach Eingang bearbeitet. Die Zustellung erfolgt anschliessend als Download-Link auf elektronischem Weg. Digitale Auszüge sind mit einer elektronischer Signatur versehen.

Häufige Fragen

Wie kann ich eine Betreibungsauskunft für mich oder Dritte schriftlich anfordern?

Eine schriftliche Anfrage an das für Ihren Wohn- / Geschäftssitz zuständige Betreibungsamt muss…

… für eine Selbstauskunft enthalten:

  • Name, Vorname und aktuelle Wohn- / Geschäftsadresse der gesuchstellenden Person

… für eine Auskunft über Dritte enthalten:

  • Name, Vorname und aktuelle Wohn- / Geschäftsadresse der gesuchstellenden sowie der angefragten Person
  • Interessensnachweis über die angefragte Drittperson oder Firma (vgl. PDF rechtliche Ausführungen)

Was muss ich am Schalter vorweisen, um einen Betreibungsregisterauszug zu erhalten?

Für einen Auszug aus dem Betreibungsregister müssen Sie am Schalter des zuständigen Betreibungsamtes einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen können. Das kann eine Identitätskarte, ein Pass oder einen Ausländerausweis sein.

Wer eine Auskunft über eine Drittperson ersucht, muss zudem einen glaubhaften Interessensnachweis vorlegen können. Als solcher gilt zum Beispiel eine unbeglichene Rechnungen, ein Kreditantrag, Mietvertrag, Bestellschein oder eine Schuldanerkennung.

Kann ich meinen Betreibungsregisterauszug von jemand anderem abholen lassen?

Dazu ist eine schriftliche Vollmacht derjenigen Person erforderlich, über die die Auskunft verlangt wird. Zudem muss der / die bevollmächtigte Abholer:in auch einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis) der gesuchstellenden Person vorlegen.

Erhalte ich auch am Telefon oder per E-Mail eine Betreibungsauskunft?

Nein, es können keine Auskünfte via Telefon, Fax oder E-Mail erteilt werden.

Kontakt

Stadtammann- und Betreibungsämter

Standort Neustadtgasse 17

Stadtammann- und Betreibungsamt Winterthur Stadt
Neustadtgasse 17
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag07.30–11.30,
13.00–18.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag07.30–11.30,
13.00–16.30 Uhr
Mittwoch07.30–13.00 Uhr 
Freitag07.30–13.30 Uhr 

Standort Römerstrasse 182

Stadtammann und Betreibungsamt Oberwinterthur
Römerstrasse 182
8404 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag07.30–11.30,
13.00–18.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag07.30–11.30,
13.00–16.30 Uhr
Mittwoch07.30–13.00 Uhr 
Freitag07.30–13.30 Uhr 

Standort Wülflingerstrasse 239

Stadtammann- und Betreibungsamt Winterthur-Wülflingen
Wülflingerstrasse 239
8408 Winterthur

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Montag07.30–11.30,
13.00–18.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag07.30–11.30,
13.00–16.30 Uhr
Mittwoch07.30–13.00 Uhr
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