Betreibung - Terminverschiebung

Stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Betreibungsamt der Stadt Winterthur einen Antrag auf Terminverschiebung.

Service nutzen

Wer einen anstehenden Zahlungsbefehl oder Pfändungstermin verschieben möchte, muss dies mit einem Antrag begründen.

Um eine Terminverschiebung zu beantragen, füllen Sie bitte das Online-Formular aus.

Vorgehen

Schritt für Schritt

Schritt 1:

Lesen Sie die Bedingungen für eine Verschiebung Ihres Zahlungsbefehls und Pfändungstermins sorgfältig durch.

Schritt 2:

Überlegen Sie sich, ob die Bedingungen für eine Terminverschiebung erfüllt sind.

Schritt 3:

Ist dies der Fall, können Sie die Terminverschiebung online beantragen. Füllen Sie dazu alle Angaben im verlinkten Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Beilagen hinzu.

Beachten Sie, dass das zuständige Betreibungsamt korrekt ausgewählt sein muss.

Schritt 4:

Kontrollieren Sie Ihre Angaben nochmals, bevor sie das Formular abschliessen und absenden.

Schritt 5:

Ihr Antrag auf Terminverschiebung wird vom zuständige Betreibungsamt innert XX Tagen bewilligt oder abgelehnt.

Kosten & Fristen

Ein anstehender Betreibungstermin kann einmalig um maximal 14 Tage verschoben werden.

In Ausnahmefällen wie Militärdienst oder Krankheit kann eine weitergehende Terminverschiebung bewilligt werden. Dazu sind entsprechende Unterlagen vorzuweisen (vgl. Marschbefehl, Arztzeugnis).

Der Antrag auf eine Terminverschiebung ist kostenlos.

Bedingungen für eine Terminverschiebung

  • Ein angesetzter Zahlungsbefehl / Pfändungstermin kann nur einmalig verschoben werden. Kann der verschobene Termin nicht eingehalten werden, können Sie den Termin nicht nochmals verschieben. Das Betreibungsverfahren wird dann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
     
  • Eine Terminverschiebung beim Betreibungsamt ist nur zulässig, wenn nicht bereits ein Betreibungsverfahren gegen Ihre Person bei der Stadtpolizei hängig ist.

Beachten Sie: Das zuständige Betreibungsamt kann Terminverschiebungsanträge per E-Mail ablehnen.

Weiterführende Informationen

Wenden Sie sich direkt an die Stadtpolizei Winterthur, wenn bei dieser bereits ein Betreibungsverfahren gegen Ihre Person hängig ist. Eine Terminverschiebung ist in diesem Fall nicht möglich.

Kontakt

Stadtammann- und Betreibungsämter

Standort Neustadtgasse 17

Stadtammann- und Betreibungsamt Winterthur Stadt
Neustadtgasse 17
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag07.30–11.30,
13.00–18.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag07.30–11.30,
13.00–16.30 Uhr
Mittwoch07.30–13.00 Uhr 
Freitag07.30–13.30 Uhr 

Standort Römerstrasse 182

Stadtammann und Betreibungsamt Oberwinterthur
Römerstrasse 182
8404 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag07.30–11.30,
13.00–18.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag07.30–11.30,
13.00–16.30 Uhr
Mittwoch07.30–13.00 Uhr 
Freitag07.30–13.30 Uhr 

Standort Wülflingerstrasse 239

Stadtammann- und Betreibungsamt Winterthur-Wülflingen
Wülflingerstrasse 239
8408 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag07.30–11.30,
13.00–18.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag07.30–11.30,
13.00–16.30 Uhr
Mittwoch07.30–13.00 Uhr
Freitag07.30–13.30 Uhr
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