Besuchervisum für die Schweiz (Verpflichtungserklärung)

Service nutzen

Möchten Sie jemanden aus dem Ausland zu Besuch in die Schweiz einladen?

Manchmal verlangt die Botschaft von Ihnen eine Verpflichtungserklärung. Damit sind Sie Garant:in für Ihren Gast, z. B. bei Arzt- oder Spitalrechnungen. Die Einwohnerkontrolle Winterthur bestätigt dafür Ihre Personalien und Bonität. Das Visum selbst erteilt die Schweizer Botschaft.

Dieser Service gilt für Privatpersonen mit Wohnsitz in Winterthur. Firmen im Kanton Zürich wenden sich direkt ans Migrationsamt Zürich (unten).

Vorgehen

1. Formular von der eingeladenen Person erhalten

Ihr Gast erhält von der Botschaft (oder dem Konsulat) das Formular «Verpflichtungserklärung».

2. Formular vollständig ausfüllen

Sind Sie verheiratet, müssen beide Ehepartner das Formular unterschreiben.

3. Benötigte Unterlagen

  • Ausweis (ID oder Pass) der Garant:in 

  • Betreibungsregisterauszug der letzten 2 Jahre, nicht älter als 1 Monat (bei Verheirateten von beiden Personen)
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate (Bruttolohn mindestens CHF 4'000.–)
  • Nachweis einer Reiseversicherung, falls dies von der Botschaft verlangt wird

4. Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle

Bringen Sie das ausgefüllte Formular sowie sämtliche Unterlagen mit an den Schalter. Die Person, deren Personalien bestätigt werden (Garant:in), muss in Winterthur gemeldet sein.

Kosten & Fristen

Die Bestätigung der Verpflichtungserklärung kostet CHF 60.–

Die Gebühr wird direkt am Schalter fällig, bar oder mit Debit-/Kreditkarte.

Häufige Fragen

Muss ich für alle mich besuchende Personen aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung ausfüllen?

Nein, das ist nicht notwendig. Diese Erklärung ist nur nötig, wenn die Botschaft oder das Konsulat beim Beantragen des Visums sie ausdrücklich verlangt.

Muss meine eingeladene Person immer ein Visum beantragen?

Nur, wenn sie aus einem visumspflichtigen Land stammt. Ob ein Visum nötig ist, klärt Ihr Gast über das Merkblatt des Staatssekretariats für Migration (SEM). Das Merkblatt finden Sie in den Links (Weiterführende Informationen).

Brauche ich immer eine Verpflichtungserklärung, wenn ich jemanden einlade?

Nein. Nur wenn die Schweizer Botschaft oder das Konsulat im Aufenthaltsland Ihres Gastes dies im Rahmen des Visumsverfahrens verlangt.

Wer kann als Garantin oder Garant auftreten?

Zahlungsfähige Schweizer Staatsangehörige, im Handelsregister eingetragene juristische Personen oder ausländische Personen mit gültiger Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die im Kanton Zürich wohnhaft sind. Für die Bestätigung bei der Einwohnerkontrolle Winterthur muss die Garant:in in Winterthur gemeldet sein.

Was, wenn mein Einkommen unter CHF 4'000.– brutto liegt?

Die Einwohnerkontrolle kann die Verpflichtungserklärung ohne die geforderten Nachweise nicht bestätigen. Bitte informieren Sie sich vorgängig telefonisch, falls Ihre Situation von den Standardanforderungen abweicht.

Wie lange gilt das Besuchsvisum?

Höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Für einen dauerhaften Aufenthalt ist eine Einreisebewilligung mit entsprechendem Aufenthaltszweck nötig.

Kontakt

Einwohnerkontrolle

Einwohnerkontrolle
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Mittwoch08.30–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Donnerstag08.30–12.00,
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Freitag08.30–12.00
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