Ausländerausweis verlängern
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Läuft Ihr Ausländerausweis (B, C, F oder S) ab, müssen Sie rechtzeitig ein Gesuch um Verlängerung einreichen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) sendet Ihnen dazu in der Regel rund 2 Monate vor Ablauf automatisch eine Verfallsanzeige per Post zu.
Wichtig zu wissen: Die Einwohnerkontrolle nimmt Ihr Gesuch entgegen. Der Entscheid über die Verlängerung liegt beim Migrationsamt Zürich. Dieses verlängert die Bewilligung, sofern keine Widerrufsgründe vorliegen (Integrationskriterien und Wiederrufsgründe).
Vorgehen
1. Verfallsanzeige abwarten oder anfordern
Haben Sie rund 2 Monate vor Ablauf Ihres Ausweises keine Verfallsanzeige erhalten, holen Sie das Formular persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab oder fordern Sie es telefonisch an.
2. Frist einhalten
Reichen Sie das Gesuch frühestens 3 Monate und spätestens 2 Wochen vor Ablauf Ihrer Bewilligung ein.
3. Unterlagen zusammenstellen
Bringen Sie zwingend mit:
- ausgefülltes Verlängerungsformular, inklusive Arbeitgeberbestätigung (nur bei Erwerbstätigkeit)
- Ausländerausweis im Original
- EU/EFTA-Staatsangehörige brauchen einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte im Original
- Drittstaatsangehörige brauchen einen gültigen Reisepass im Original
- bei Studierenden: aktuelle Studienbestätigung
4. Persönlich bei der Einwohnerkontrolle erscheinen
Alle Personen, auch Kinder, müssen persönlich vorsprechen. Gesuche, die per Post eingereicht werden, werden nicht bearbeitet und zurückgesendet. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
5. Bearbeitung beim Migrationsamt abwarten
Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Solange Ihr Gesuch fristgerecht eingereicht wurde und hängig ist, gelten Sie in der Schweiz als weiterhin ordnungsgemäss anwesend.
Kosten & Fristen
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung des Kantons Zürich. Die Gebühren bezahlen Sie direkt am Schalter – in bar, mit Debit-/Kreditkarte oder Twint.
Häufige Fragen
Erhalte ich direkt am Schalter meinen neuen Ausweis?
Erhalte ich direkt am Schalter meinen neuen Ausweis?
Nein, das Migrationsamt entscheidet über die Verlängerung Ihres Ausweises. Die Einwohnerkontrolle leitet lediglich das Gesuch um Verlängerung an das Migrationsamt weiter.
Der Ausweis wird Ihnen nach der Prüfung des Migrationsamtes direkt nach Hause gesendet. Teilweise wird der Ausweis auch an die Einwohnerkontrolle gesendet und kann am Schalter abgeholt werden.
Wann kann ich meinen Ausweis verlängern lassen?
Wann kann ich meinen Ausweis verlängern lassen?
Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig: frühestens drei Monate vor Ablauf, spätestens zwei Wochen vorher. Die Bearbeitung beim Migrationsamt Zürich dauert einige Wochen.
Habe ich Anspruch auf Verlängerung meiner Bewilligung?
Habe ich Anspruch auf Verlängerung meiner Bewilligung?
Nur, wenn Sie sich auf einen Rechtsanspruch berufen können (zum Beispiel Freizügigkeitsabkommen, Niederlassungsvereinbarung, Familiennachzug). In allen anderen Fällen entscheidet das Migrationsamt Zürich nach Ermessen, ob es die Bewilligung verlängert, wenn keine Widerrufsgründe nach Art. 62 AIG vorliegen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Reichen Sie das Gesuch so bald wie möglich nach, auch wenn es knapp wird. Für eine Ausnahme braucht es einen begründeten Einzelfall (z. B. zwingender beruflicher Auslandaufenthalt).
Muss auch mein Kind persönlich erscheinen?
Muss auch mein Kind persönlich erscheinen?
Ja. Sämtliche Personen, deren Bewilligung verlängert werden soll – auch Kinder – müssen persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen.
Mein Ausländerausweis ist verloren gegangen – was tue ich?
Mein Ausländerausweis ist verloren gegangen – was tue ich?
Erstatten Sie sofort eine Verlustanzeige bei einer Schweizer Polizeistelle (Stadtpolizei oder Kantonspolizei) und bringen Sie diese zum Termin mit. Für das Duplikat wird zusätzlich zur Ausstellungsgebühr eine Gebühr von CHF 40.– erhoben.
Was, wenn ich länger im Ausland war?
Was, wenn ich länger im Ausland war?
Ihre Bewilligung erlischt automatisch, wenn Sie sich länger als 6 Monate (bei Aufenthaltsbewilligung B) beziehungsweise länger als 3 Monate (bei Kurzaufenthaltsbewilligung L) im Ausland aufhalten, unabhängig vom Grund der Abwesenheit. In diesem Fall ist keine Verlängerung mehr möglich. Es braucht ein neues Gesuch um Erteilung einer Bewilligung.
Muss ich meinen Ausländerausweis immer auf mir tragen?
Muss ich meinen Ausländerausweis immer auf mir tragen?
Nein, eine Mitführpflicht besteht nicht. Sie müssen den Ausweis den Behörden auf Verlangen jedoch innert nützlicher Frist vorweisen können und ihn Ihrem Arbeitgeber unaufgefordert vorlegen.
Was muss ich tun, wenn mein Ausländerausweis abgelaufen ist und ich ins Ausland reise?
Was muss ich tun, wenn mein Ausländerausweis abgelaufen ist und ich ins Ausland reise?
Weiterführende Informationen
Kontakt
Einwohnerkontrolle
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–18.30 Uhr Telefon bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 13.30–16.00 |
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