Anerkennungsurkunde (Kindesanerkennung)
Die Bestätigung der Kindsanerkennung ist ein offizielles Dokument. Es belegt, dass der nicht verheiratete Vater sein Kind anerkannt hat. Sie kann hier online bestellt werden.
Service nutzen
Diesen Service können Eltern nutzen, die die Kindsanerkennung bereits beim Zivilstandsamt erklärt haben.
Die Anerkennung ist ein offizielles Dokument. Es belegt die Vaterschaft für ein Kind belegt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
Vorgehen
Die Bestätigung enthält das Datum der Anerkennung, die Personendaten der Eltern sowie – falls das Kind bereits geboren ist – die Personendaten des Kindes.
Für die Online-Bestellung (unten) benötigen Sie:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der Eltern
- Name und Geburtsdatum des Kindes (sofern geboren)
- Datum der Kindsanerkennung
Kontakt
Zivilstandsamt
Zivilstandsamt
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
| Schalter: | |
| Montag–Mittwoch | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–18.30 Uhr Von 17.00 - 18.30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung +41 52 267 57 65. |
| Freitag | 10.00–16.00 Uhr |
| Telefonie: | |
| Montag–Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–16.00 Uhr |
| Freitag | 10.00–12.00, 13.30–15.00 Uhr |
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