Vergütung 2027 von Stadtwerk Winterthur an Stadtkasse
Medienmitteilung
Stadtwerk Winterthur
Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushalt wird jedes Jahr vom Winterthurer Stadtparlament festgelegt. Für 2027 beantragt der Stadtrat eine Vergütung von 10,4 Millionen Franken. Sie fällt leicht tiefer aus als die für das Jahr 2026 budgetierte Vergütung (10,5 Mio. Fr.) und über 0,3 Millionen höher als die effektive Vergütung in der Jahresrechnung 2025 (10,05 Mio. Fr.).
Zusammensetzung der finanziellen Vergütung 2027
Die finanzielle Vergütung aus den verschiedenen Geschäftsfeldern – verwaltungstechnisch als Eigenwirtschaftsbetriebe bezeichnet – darf höchstens den in den jeweiligen Verordnungen vorgegebenen Maximalsätzen entsprechen. Bei der Festlegung der Vergütung aus den einzelnen Geschäftsfeldern werden die Werte der vergangenen Jahre sowie die jeweilige erwartete finanzielle Situation berücksichtigt.
Das Ergebnis des Geschäftsfelds Verteilung Gas (Gasnetz) wird in den kommenden Jahren mit steigenden Kosten bei sinkenden Umsätzen belastet, die im Zusammenhang mit der Abtrennung von Hausanschlüssen und der laufenden Stilllegung von Gasleitungen stehen. Dennoch kann ein positives Betriebsergebnis vor finanzieller Vergütung erreicht werden. Damit die Gesamtvergütung von Stadtwerk Winterthur nicht zu stark sinkt, wird aktuell an der maximal möglichen Vergütung von 30 Prozent des Umsatzes (1,8 Mio. Fr.) für dieses Geschäftsfeld festgehalten.
Das konsequente und erfolgreiche Verfolgen der Beschaffungsstrategie führte in den vergangenen Jahren im Bereich Gashandel zu positiven Betriebsergebnissen. Das Geschäftsfeld Gashandel erwirtschaftete im Jahr 2025 ein positives Ergebnis von knapp 7 Millionen Franken. So kann die Vergütung von 15 Prozent des Jahres 2026 erhöht werden auf 22 Prozent des Umsatzes (6,6 Mio. Fr.) für das Jahr 2027. Der Bereich Gashandel trägt somit den grössten Anteil zur finanziellen Vergütung 2027 an den Steuerhaushalt bei.
Die maximale Vergütung aus dem Geschäftsfeld Verteilung Elektrizität (Stromnetz) ist bundesrechtlich mit einem jährlich definierten Zinssatz geregelt. Zum einem liegt der regulierte kalkulatorische Zinssatz (WACC) 2027 bei 3,28 Prozent und somit tiefer als im Vorjahr (3,43 Prozent). Der kalkulatorische Zinssatz beeinflusst die Höhe des Netznutzungsentgelts und damit die Einnahmen aus dem Stromnetz enorm.
Zum anderen wird in den nächsten Jahren im Stromnetz mit hohen Investitionskosten
gerechnet. Um die Schulden nicht zu erhöhen, wird die Vergütung wie im Jahr davor mit einem
Betrag von 2 Millionen Franken festgelegt.
Das Geschäftsfeld Stromhandel ist gesetzlich stark reguliert und erlaubt nur wenig Spielraum
für eine Vergütung. Nachdem die Jahre 2022 und 2023 negativ waren, steigerte sich die
Betriebsreserve 2024 und 2025 auf eine positive Betriebsreserve von 4 Millionen. Da diese
Reserve bei einem Umsatz von ca. 70 bis 90 Millionen nicht die vorhandenen Risiken des
Geschäftsfelds decken kann, erfolgt keine Vergütung aus dem Stromhandel.
Das Geschäftsfeld Fernwärme hat grosse finanzielle Herausforderungen zu bewältigen. Der
Netzausbau sowie einige grosse anstehende Investitionen erhöhen die Verschuldung. Um
eine zu hohe Belastung des Eigenwirtschaftsbetriebs Fernwärme zu vermeiden und die
Verschuldung nicht weiter zu erhöhen, erfolgt 2027 und voraussichtlich in den Folgejahren
keine Vergütung aus der Fernwärme.
Auch eine Vergütung aus dem Geschäftsfeld Energie-Contracting ist nicht möglich, da die
Betriebsreserve zwar inzwischen leicht positiv ist, aber in den nächsten Jahren hohe
Ausbaukosten weiterhin zu sehr grossen finanziellen Belastungen führen werden.
Aufgrund der grossen früheren Investitionstätigkeit (u.a. Glasfasernetz) verzeichnet das
Geschäftsfeld Telekom noch immer eine negative Betriebsreserve. Daher ist eine Vergütung
aus diesem Geschäftsfeld zurzeit noch nicht möglich.
Aus den Geschäftsfeldern Wasserversorgung, Kehrichtverwertung und
Abwasserreinigung dürfen aufgrund des übergeordneten Rechts keine Vergütungen an die
Stadtkasse erfolgen.
Was ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb?
Eigenwirtschaftsbetriebe sind finanzrechtliche Einheiten einer Verwaltung. Meist sind sie deckungsgleich mit Geschäftsfeldern. Sie werden nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt. Ihren Aufwand decken sie mit Entgelten für ihre Leistungen. Es gilt das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip. Eigenwirtschaftsbetriebe sind durch übergeordnetes Recht definiert oder werden vom Parlament beschlossen bzw. aufgelöst. Anders als bei einem privaten Betrieb ist bei Stadtwerk Winterthur fast jedes Geschäftsfeld ein Eigenwirtschaftsbetrieb mit einer eigenen Rechnung. Quersubventionierungen der einzelnen Geschäftsfelder sind rechtlich nicht zulässig.