Teilrevision des Energieplans für die Wärmeversorgung
Medienmitteilung
Bau und Mobilität
Der Energieplan legt behördenverbindlich fest, in welchen Gebieten städtische Wärmenetze in Betrieb, in Planung oder in Prüfung sind und wo individuelle, erneuerbare Heizlösungen zum Zug kommen. Seit der Inkraftsetzung der aktuellen Version im Jahr 2023 bildet der Energieplan die planerische Grundlage für eine sichere und auf die energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Winterthur ausgerichtete Wärmeversorgung. Im Anschluss führte Stadtwerk Winterthur die Masterplanstudien durch, um die im Energieplan aufgeführten Massnahmen auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen, zu konkretisieren und die Kosten grob abzuschätzen. Im Auftrag des Stadtrats werden die Erkenntnisse dieser Studien mit der vorliegenden Teilrevision in die bestehende Energieplanung integriert.
Bei der vorliegenden Überarbeitung handelt es sich um eine gezielte Teilrevision. Die fachlichen Grundlagen des Energieplans von 2023, wie der Wärmebedarf, die Energiepotenziale und der Zielpfad, bleiben unverändert gültig. Angepasst werden die Gebietsfestlegungen auf der Energieplankarte, deren Darstellung gemäss dem neuen kantonalen Geodatenmodell sowie der Massnahmenkatalog.
Nach der Behandlung durch das Stadtparlament ist der Plan durch die kantonale Baudirektion zu genehmigen. Ein öffentliches Mitwirkungs- oder Einspracheverfahren sieht das Energiegesetz nicht vor.
Energieplanung gemäss den Erkenntnissen der Masterplanstudien
Auf Grundlage der Masterplanstudien hat der Stadtrat im Oktober 2024 die Prioritäten beim Ausbau der städtischen Wärmenetze festgelegt. Die Abwärme des privaten Rechenzentrums in Hegi soll für die städtische Wärmeversorgung genutzt werden. Der Masterplan sieht dabei ein schrittweises Vorgehen vor, um die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Verzichtet wird hingegen aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit auf die Nutzung der Abwärme aus dem gereinigten Abwasser der Abwasserreinigungsanlage (ARA). Ebenso wird auf Wärmenetze in weiteren Gebieten mit geringer Energiedichte verzichtet. Folglich werden die Wärmeversorgungsgebiete Wülflingen (V5), Binzhof (V16), Mattenbach, Spital West und Inneres Lind (V18), Hegi (V19) sowie Teilgebiete des Eichliackers (V3) neu als Eignungsgebiete statt Verbundgebiete ausgewiesen. Dort steht der Eigentümerschaft als Alternative unter anderem die Nutzung der Umweltwärme aus Grundwasser oder Luft mittels Wärmepumpe zur Verfügung. Die Priorisierung der Energiequellen in der Energieplankarte entspricht derselben wie in der Energieplanung von 2022. Die dargestellten Eignungsgebiete stellen deshalb lediglich eine planerische Empfehlung dar. Insbesondere für die Realisierung einer Grundwasser-Wärmepumpe sind in jedem Fall eine objektspezifische Machbarkeitsprüfung sowie eine frühzeitige Abstimmung mit dem Kanton erforderlich. Um den Eigentümerschaften von Liegenschaften in den betroffenen Gebieten genügend Vorlaufzeit zu gewähren wird in den wegfallenden Verbundgebieten bis Ende 2037 eine neue Kategorie hinsichtlich des Gasrückzugs eingeführt. Zur besseren Übersicht wurde eine zusätzliche Gasstilllegungskarte erstellt, welche in der Beilage eingesehen werden kann.
Neue Darstellung nach kantonalem Geodatenmodell (KGDM)
Die Energieplankarte wird mit der Teilrevision in das neue Geodatenmodell des Kantons Zürich überführt. Dies sorgt für eine kantonsweit einheitliche Darstellung der kommunalen Energieplanungen. Es wird in der Energieplankarte in die Kategorien der Eignungsgebiete (keine Wärmenetze vorgesehen) und der Verbundgebiete unterteilt. Die Verbundgebiete werden wiederum anhand von drei Status unterschieden: «in Betrieb», «in Planung» oder «in Prüfung». Bei einem Verbundgebiet «in Planung» liegt im Gegensatz zu «in Prüfung» die Kreditbewilligung und damit die wirtschaftliche Absicherung bereits vor. Der Energieplan zeigt Wärmebezügerinnen und -bezügern auf einen Blick, wie verbindlich der Ausbau der Wärmenetze in ihrem Gebiet bereits ist, und erhöht damit die Planungssicherheit beim anstehenden Heizungsersatz. Die Eignungsgebiete werden weiterhin nach der standortspezifischen empfohlenen Wärmequelle (Erdwärme, Grundwasser oder Luft) für Wärmepumpen unterschieden. Die räumliche Aufteilung der Verbund- und Eignungsgebiete ist in der beigelegten Energieplankarte abzulesen. Sobald die Energieplanung durch die kantonale Baudirektion genehmigt und somit formal in Kraft gesetzt wird, kann die Bevölkerung die Empfehlung der Heizlösung pro Gebiet einsehen. Dies geschieht entweder im Stadtplan, auf dem kantonalen Geoportal oder im Energieportal. Nach Inkraftsetzung wird auch die oben erwähnte Gasstilllegungskarte als zusätzlicher Layer auf dem Stadtplan abrufbar sein.
Massnahmenkatalog aktualisiert und ergänzt
Mit der Teilrevision wurde auch der Massnahmenkatalog des Energieplans überprüft. Massnahmen, die bereits umgesetzt oder durch die Masterplanstudien überholt sind wurden bereinigt und die weiterhin gültigen Massnahmen aktualisiert. Die flankierenden Massnahmen werden nicht wie bisher im statischen Massnahmenkatalog aufgeführt, sondern ins Klima-Cockpit bzw. den EKK-Massnahmenplan überführt. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der nächsten jährlichen Berichterstattung zum EKK-Massnahmenplan. Neu aufgenommen werden soll die Erarbeitung einer Strategie zur Dekarbonisierung der Spitzenlast der Fernwärme. Diese soll aufzeigen, wie die Fernwärme künftig auch zur Abdeckung von Verbrauchsspitzen an den kältesten Tagen vollständig ohne fossile Brennstoffe betrieben werden kann und welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden sind. Der fossile Anteil an der Fernwärme ist bereits heute gering: Im Fünfjahresdurchschnitt liegt er bei rund fünf Prozent.
Anschluss ausserhalb der Verbundgebiete
Wärmeverbünde sind kostenintensiv im Aufbau, Betrieb und Unterhalt. Sie können nur wirtschaftlich betrieben werden, wenn eine hohe Dichte an Abnehmer:innen vorhanden ist. Die Grenzen der festgelegten Gebiete sind nicht parzellenscharf zu verstehen. Eine Liegenschaft, die in einem Gebiet ohne Wärmenetz liegt, kann an ein nahe gelegenes Wärmenetz angeschlossen werden, wenn der Anschluss technisch möglich, energetisch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Für Fragen zum Anschluss an ein Wärmenetz steht die Kundenberatung Wärme von Stadtwerk Winterthur zur Verfügung
(stadtwerk.waerme@win.ch).