Stadtwerk Winterthur: Umsetzung Massnahmen aus Bericht der Finanzkontrolle vor dem Abschluss
Medienmitteilung
Stadtwerk Winterthur
Die Finanzkontrolle hat in ihren Sonderprüfungen zahlreiche Feststellungen zur Geschäftstätigkeit bei Stadtwerk Winterthur unter der damaligen Leitung gemacht. Daraus hat der Stadtrat Mitte 2017 eine Vielzahl von Massnahmen und Prüfungen in die Wege geleitet. Diese sind mehrheitlich termingerecht bis Ende letzten Jahres umgesetzt worden. Einzelne Massnahmen wie beispielsweise die elektronische Archivierung aller Unterlagen zu den finanziellen Beteiligungen von Stadtwerk Winterthur sind derzeit noch im Gange.
Für verschiedene Massnahmen sind Weisungen an den Grossen Gemeinderat erstellt und Stadtratsbeschlüsse eingeholt worden. Beispiele für umgesetzte Massnahmen und durchgeführte Prüfungen sind die kreditrechtliche Abklärung des Projektes «Heiligbergstollen» oder die Schaffung einer städtischen Richtlinie zur Beteiligungspolitik. Mit der neuen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass der Stadtrat künftig zeitnah über den wirtschaftlichen Stand der einzelnen Beteiligungen der Stadt informiert ist und bei Bedarf rechtzeitig Massnahmen treffen kann. Ebenso Ergebnis der Überprüfung ist der in diesem Jahr erstmalig erfolgte parlamentarische Beschluss betreffend jährlich wiederkehrende Beiträge der Stadt Winterthur an Vereine und Organisationen.
Finanzrechtliche Sensibilisierung
Die Sonderprüfung der Finanzkontrolle hat eine vermehrte Sensibilisierung für finanzrechtliche Belange bewirkt. Als Folge davon hat Stadtwerk Winterthur verschiedene wiederkehrende Ausgaben selbst entdeckt, die zwar ordnungsgemäss budgetiert werden, jedoch kompetenzmässig durch den Grossen Gemeinderat von Winterthur oder dem Stimmvolk zu genehmigen sind. Dies ist der Fall bei den «ÖV-Tageskarten Gemeinde» (Volksabstimmung angesetzt), dem Kundenmagazin «energie» von Stadtwerk Winterthur (Parlamentsbeschluss erfolgt) oder dem Umweltunterricht (Parlamentsbeschluss erfolgt).