Stadtrat passt 2027 die Solarstrom-Vergütung an
Medienmitteilung
Stadtwerk Winterthur
Der Stadtrat hat beschlossen, die Festpreisvergütung von Stadtwerk Winterthur für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz per 1. Januar 2027 um rund 10 Prozent zu senken. Die Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN) bleibt unverändert. Die Anpassung steht im Zusammenhang mit der Entwicklung der Energietarife in der Grundversorgung: Diese sinken per 1. Januar 2027 ebenfalls um rund 10 Prozent (ohne Netznutzung und Abgaben).
Festpreismodell 2027 von Stadtwerk Winterthur
Die Kundschaft hat wie bisher die Wahl, wem sie ihren überschüssigen Solarstrom verkauft. Wenn sie einen Vertrag mit Stadtwerk Winterthur abschliesst, nimmt Stadtwerk Winterthur die Energie und die HKN zu einem vertraglich für das Kalenderjahr festgelegten Preis pro Kilowattstunde ab. Die Kategorien für Festpreisvergütungen von Stadtwerk Winterthur bleiben gleich wie letztes Jahr und orientieren sich an der Grösse der Photovoltaik-(PV-)Anlage, am Eigenverbrauch und an der Jahreszeit. Ab 2027 ändert sich hingegen die Höhe der Vergütung der Energie (siehe Rechenbeispiel). Ohne Vertrag vergütet Stadtwerk Winterthur den Solarstrom-Produzent:innen die ins Netz eingespeiste Solarenergie automatisch anhand des Vergütungsmodells des Bundes.
Neues dynamisches Vergütungsmodell des Bundes
Auch der Bund sieht eine Anpassung bei der Einspeisevergütung für Solarstrom vor. Ab 2027 gilt eine Vergütung zu viertelstündlichen Marktpreisen. Bei der dynamischen Abnahmevergütung des Bundes ist die Höhe der Vergütung somit abhängig von der Tageszeit und der Jahressaison (bzw. vom Angebot auf dem Strommarkt), zu der die Produzent:innen ihren Solarstrom einspeisen. Die Marktpreise sind im Tagesverlauf stark schwankend: In den Mittags- und Nachmittagsstunden ist der Marktpreis, insbesondere im Sommer, tiefer und kann auch negativ werden. Im Winter sind die Marktpreise generell deutlich höher als im Sommer.
Kosten sparen durch Eigenverbrauch
Für Produzent:innen von Solarstrom ist es aus wirtschaftlicher Sicht sowohl im Marktpreismodell des Bundes als auch im Vertragsmodell von Stadtwerk Winterthur vorteilhaft, möglichst viel des produzierten Solarstroms selbst zu verbrauchen (siehe Rechenbeispiel). Dadurch lassen sich der Strombezug aus dem Netz und die damit verbundenen Kosten reduzieren. Je höher der Eigenverbrauch, desto weniger abhängig ist die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage von der Vergütung für den eingespeisten Strom.
Solarstrom lokal in einer LEG verbrauchen
Eine Möglichkeit, den Solarstrom lokal zu nutzen, bietet der Anschluss an eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Ziel einer LEG ist es, den vor Ort produzierten Solarstrom möglichst direkt innerhalb des Quartiers zu nutzen, anstatt ihn über Stadtwerk Winterthur am Strommarkt zu verkaufen. Stadtwerk Winterthur hat dafür Ende 2025 öffentlich zugängliche LEG geschaffen. Mit der Senkung der Festpreisvergütung wird die Nutzung des Solarstroms innerhalb einer LEG finanziell noch attraktiver: Die Vergütung für Solarstrom-Produzent:innen in einer LEG liegt höher als die Festpreisvergütung für die Einspeisung ins öffentliche Netz.
Rechenbeispiel: Vergleich der Festpreis-Einspeisevergütungen 2026 und 2027
Als Beispiel dient eine durchschnittliche PV-Anlage eines Einfamilienhauses mit einer Gesamtproduktion von 5000 kWh. Im gesamten Jahr speist die PV-Anlage 3500 kWh ein.
Im Sommer speist die PV-Anlage 2625 kWh Strom ein (75% von 3500 kWh). 2026 beträgt die Vergütung dafür 263 Franken (10,00 Rp./kWh), 2027 noch 236 Franken (9,00 Rp./kWh).
Im Winter speist die PV-Anlage 875 kWh Strom ein (25% von 3500 kWh). 2026 beträgt die Vergütung dafür knapp 114 Franken (13,00 Rp./kWh), 2027 noch 102 Franken (11,70 Rp./kWh).
Fazit: 2026 beträgt die Vergütung in diesem Beispiel fürs gesamte Jahr 377 Franken, 2027 sind es 338 Franken. Insgesamt würden dieser PV-Anlage 2027 somit 39 Franken (10 Prozent) weniger für die Einspeisung der Elektrizität (inkl. HKN) vergütet.
Eigenverbrauch reduziert Stromkosten deutlich
Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage wird im Wesentlichen durch einen möglichst hohen Eigenverbrauch optimiert. Indem im obigen Beispiel von den 5000 kWh Solarstrom 1500 kWh selbst verbraucht werden, spart beispielsweise ein Haushalt im Jahr 2027 421 Franken (1500 kWh zu durchschnittlich 28,09 Rp./kWh) Strombezug vom Netz. Bezieht ein Haushalt dagegen z.B. 1800 kWh aus der Photovoltaikanlage, spart er 506 Franken Strombezug vom Netz.