Soziale Sicherung in Winterthur: Situation und Handlungsbedarf im Asylbereich
Medienmitteilung
Soziales
Wie schon im Vorjahr kann die Stadt Winterthur auch für das Jahr 2025 stabile Kosten und Fallzahlen der sozialen Sicherung vermelden. Der Nettoaufwand für die bedarfsorientierten Sozialleistungen 2025 betrug 87,9 Millionen Franken (Vorjahr: 91,9 Mio. Fr.). Die im Vergleich zum Vorjahr tieferen Zahlen beruhen auf einem Einmaleffekt (Rückerstattung der Versorgertaxen durch den Kanton). Zu den individuellen Sozialleistungen zur Existenzsicherung zählen die Sozialhilfe (Nettoaufwand 47 Mio. Fr.), die Asylsozialhilfe (6 Mio. Fr.), die Zusatzleistungen zur AHV/IV (32,8 Mio. Fr.) und die Alimentenbevorschussung (2,1 Mio. Fr.).
Auch die Zahl der von der Sozialhilfe unterstützten Personen blieb 2025 im Vergleich zum Vorjahr stabil. 2025 wurden 6647 Personen (Vorjahr: 6688) mindestens einmal unterstützt. Die Sozialhilfequote sank leicht und beträgt 5,0 Prozent (Vorjahr: 5,2 Prozent). Die Quote lässt sich jedoch nur bedingt mit den Vorjahren vergleichen. Grund dafür ist eine neue, schweizweit einheitliche Erhebungsmethodik des Bundesamts für Statistik im Rahmen der Modernisierung der Sozialhilfestatistik.
Integrationsbemühungen lohnen sich
Die Situation im Asylbereich bleibt anspruchsvoll. Seit dem Ausbruch des Ukrainekriegs hat sich die Zahl der Asylsuchenden in Winterthur vervierfacht. Nach wie vor ist mit hohen Zahlen und entsprechend hohen Kosten zu rechnen. Über 70 Prozent der Personen stammen aus der Ukraine. Aktuell sind auf Ebene Bund und Kanton diverse Gesetzes- und Verordnungsanpassungen beim Status S geplant. Diese sollen bereits ab kommendem März, wenn die ersten Geflüchteten aus der Ukraine fünf Jahre in der Schweiz sind, in Kraft treten.
Gerade beim Status S zeigt sich, dass sich die Integrationsbemühungen auszahlen und erfolgreich sind. Ende August hat die kantonale Fachstelle Integration aufgezeigt, dass mehr als die Hälfte aller 2022 eingereisten Geflüchteten aus der Ukraine erwerbstätig sind. Eine Auswertung der Stadt Winterthur hat ausserdem gezeigt, dass bereits jede vierte geflüchtete Person aus der Ukraine von der Asylsozialhilfe abgelöst werden konnte. Auch das Wohnumfeld ist dabei von Bedeutung: Wer in eine eigene Wohnung ziehen kann, kann sich besser integrieren. Bei vier von fünf geflüchteten Personen, die die Stadt Winterthur gemäss Aufnahmekontingent unterbringen muss, ist dies gelungen. 80 Prozent sind individuell untergebracht, leben also in einer Wohnung und nicht in einer Kollektivunterkunft. Dadurch werden die Kollektivunterkünfte entlastet.
Mehrzweckanlage Teuchelweiher soll weiterhin als Kollektivunterkunft genutzt werden
Voraussichtlch wegfallende Standorte für Kollektivunterkünfte, insbesondere das Personalhaus beim Adlergarten, sorgen für Herausforderungen bei der Unterbringung. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, dass die Mehrzweckanlage Teuchelweiher bis 2037 als Kollektivunterkunft genutzt werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob eine Küche für die Selbstverpflegung eingebaut werden könnte. Dies entspricht einerseits einem Bedürfnis der Bewohnenden und hätte andererseits geringere Verpflegungskosten zur Folge.
Der Stadtrat hat die Stadtverwaltung weiter beauftragt, geeignete Grundstücke oder Liegenschaften für die mittel- und längerfristige Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich zu suchen.
Das Wichtigste in Kürze
Kosten nach wie vor stabil
Der Nettoaufwand für bedarfsorientierte Sozialleistungen betrug 87,9 Millionen Franken und lag damit etwas unter dem Niveau des Vorjahres (91,9 Mio. Fr.). Den tieferen Kosten liegen jedoch einmalige Einnahmen zugrunde.
Asyl – Anspruchsvolle Situation, Integration lohnt sich
Die Situation im Asylbereich bleibt anspruchsvoll. Nach wie vor werden der Stadt Winterthur Personen zugewiesen. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich Integrationsbemühungen lohnen.
Asyl – Handlungsbedarf bei der Unterbringungssituation
Weiterhin hohe Zahlen sowie wegfallende Standorte für die Kollektivunterbringung sorgen für Handlungsbedarf. Der Stadtrat hat deshalb die weitere Nutzung der MZA Teuchelweiher bis 2037 beschlossen.
Investitionen in die Integration lohnen sich – zwei Fallbeispiele
Fallbeispiel 1: Familie mit zwei Kindern kann abgelöst werden
Im Mai 2022 reiste die Mutter mit ihren Kindern von der Ukraine in die Schweiz ein, kurz danach traf auch der Vater ein. Zu Beginn wohnte die Familie in einer Wohnung, die durch den Verein Viwo verwaltet wurde.
Die Eltern wurden umgehend in Deutschkursen angemeldet, parallel dazu begann der Vater, eine Stelle zu suchen. Das ältere Kind besuchte die Kita, um den Übertritt in den Kindergarten zu erleichtern.
Im November 2025 konnte der Vater eine Stelle in einer Bäckerei antreten. Das Einkommen reicht, um die Familie von der Asylsozialhilfe abzulösen. Mittlerweile lebt die Familie auch in einer eigenen Wohnung.
Fallbeispiel 2: Junger Erwachsener beginnt Lehre
Der junge Mann reiste im April 2024 ein und wohnte zuerst in einer städtischen Kollektivunterkunft. In der Ukraine studierte er Telekommunikation und Radiotechnik, musste sein Studium aber wegen des Kriegs abbrechen.
Anfang 2026 fand der junge Mann eine temporäre Stelle, die es ermöglichte, ihn aus der Asylsozialhilfe abzulösen. Im Juni konnte er ein Zimmer in einer WG beziehen. Im August 2026 begann er eine Lehre als Elektroniker EFZ. Da er keinen Anspruch auf Stipendien hat, wird er während der Lehrzeit wieder von der Asylsozialhilfe unterstützt.