Reduktion der Baubewilligungsgebühren bei vollständiger elektronischer Einreichung
Medienmitteilung
Tiefbauamt
Seit 1. September 2016 können Baugesuche über den E-Formular-Service des Baupolizeiamtes elektronisch eingereicht werden. Alle Baugesuchsunterlagen werden elektronisch abgelegt, und das Baubewilligungsverfahren – vom Eingang des Gesuchs bis zum baurechtlichen Entscheid – wird vollständig elektronisch abgewickelt. Den Gesuchstellenden wurde bei der vollelektronischen Eingabe eine Gebührenreduktion gewährt. Diese Gebührenreduktion rechtfertigt sich, da der Aufwand der Kanzlei des Baupolizeiamtes im Vergleich zu den herkömmlichen Baugesuchen etwas geringer ist, weil das Einscannen der Unterlagen (Gesuche, Pläne, Formulare, Korrespondenz etc.) entfällt. Gleichzeitig kann mit der Gebührenreduktion ein Anreiz zur vollelektronischen Gesuchseinreichung erzielt werden. Wären 2017 alle Gesuche elektronisch eingereicht worden, hätte die Gebührenreduktion 90 000 Franken betragen. Unter Berücksichtigung der Gesamteinnahmen von drei Millionen Franken pro Jahr ist diese Reduktion vertretbar. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat die Reduktion nun definitiv in der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen aufzunehmen.
Eine Anpassung der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 26. April 2004 ist unter anderem auch notwendig, weil die kantonale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (VOGG) ab 1. Januar 2018 aufgehoben ist, und gleichzeitig werden auch weitere formale Änderungen vorgenommen.
Die Qualität der baurechtlichen Entscheide der Stadt Winterthur ist sehr hoch. So wurden 2017 1043 baurechtliche Entscheide erlassen. Lediglich 29 Rekurse wurden beim Baurekursgericht erhoben, wovon zwei gutgeheissen wurden. Die Erfolgsquote der Stadt beträgt 93 Prozent. 99,81 Prozent der baurechtlichen Entscheide wurden somit nicht beanstandet.
E-Formular-Service
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch