Radioaktivitätsmessung in KVA eingerichtet
Medienmitteilung
Stadtkanzlei
Radioaktive Materialien finden in der Medizin, Forschung und Industrie Anwendung. Die Gesetzgebung in der Schweiz schreibt vor, dass dieses in der Regel leicht radioaktive Material jederzeit unter Kontrolle sein und fachgerecht entsorgt werden muss. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Material in Abfälle und Recyclingmaterialien gelangt, wo es unerwünscht ist. In solchen Fällen spricht man von herrenlosem radioaktivem Material.
Nach Artikel 104 der Strahlenschutzverordnung (StSV) muss seit Januar 2021 jeder Entsorgungs- und Recyclingbetrieb herrenloses radioaktives Material rechtzeitig erkennen und sicherstellen können. So sind das Personal, die Bevölkerung und die Umwelt geschützt und das Material kann gesetzeskonform entsorgt werden.
Bei der Waage im Eingangsbereich der Winterthurer KVA sind deshalb neu zwei Messportale im Einsatz. Sie messen die Ladung jedes Fahrzeugs automatisch bei dessen Durchfahrt. Wird dabei radioaktives Material festgestellt, wird dies der zuständigen Aufsichts- und Bewilligungsbehörde, d.h. dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet. Mit dem BAG wird ausserdem abgeklärt, ob eine illegale Entsorgung vorliegt und wie und wo das radioaktive Material zu entsorgen ist. Mit den Messportalen hat Stadtwerk Winterthur eine weitere Sicherheitsstufe in der KVA eingebaut, die dem verbesserten Schutz von Mensch und Umwelt dient.
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