Neugestaltung der Jungbürger/innen- und Volljährigkeitsfeier
Medienmitteilung
Stadtkanzlei
Wer 18 wird, erhält als Schweizer oder Schweizerin das Stimm- und Wahlrecht. Grundsätzlich beginnt mit diesem Alter auch die Volljährigkeit, weshalb der Stadtrat traditionellerweise die 18-jährigen Winterthurerinnen und Winterthurer zur Jungbürger/innen- und Volljährigkeitsfeier einlädt. In den letzten Jahren hat das Interesse an diesen Feiern jedoch stetig abgenommen.
Um die Jungbürger/innen- und Volljährigkeitsfeier attraktiver zu gestalten, ist die Stadtkanzlei als Organisatorin des Anlasses eine Kooperation mit den Internationalen Kurzfilmtagen Winterthur eingegangen. Die Feier wird in diesem Jahr erstmals im Rahmen der Kurzfilmtage im Theater Winterthur stattfinden. Nebst dem offiziellen Teil mit der traditionellen Ansprache des Stadtpräsidenten und einer Vorstellungs- und Fragerunde mit den Stadtratsmitgliedern, erwartet die Teilnehmenden ein Apéro mit Überraschungen, der Besuch eines Filmprogrammes gefolgt von einem Ausklang mit Musik und Barbetrieb im Theater Winterthur.