Eine städtische Abstimmungsvorlage und die Erneuerungswahl für das Friedensrichteramt der Stadt Winterthur am 28. Februar 2027

Medienmitteilung

Stadtrat

Der Stadtrat hat für den Urnengang vom 28. Februar 2027 eine städtische Vorlage festgesetzt:

  • Finanzierung von Energie-Contracting-Leistungen (Quartierwärmeverbünde, Anlagen-Contracting), Rahmenkredit von 100 Millionen Franken (Stadtparlaments-Nummer 2026.55)

Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet die Erneuerungswahl der drei Friedensrichterinnen oder Friedensrichter für das Friedensrichteramt der Stadt Winterthur (jeweils zu einem Pensum von 65 Prozent) für die Amtsdauer 2027–2033 statt.

Zudem führen die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Winterthur-Stadt, Oberwinterthur und Töss den zweiten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen für die Amtsdauer 2026–2030 durch. Im ersten Wahlgang blieb in jeder dieser Kirchgemeinden ein Sitz vakant.

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