Abstimmung über Einbürgerungs-Vorlage im September
Medienmitteilung
Heute sind in der Stadt Winterthur für Einbürgerungen sowohl der Stadtrat als auch der Grosse Gemeinderat zuständig. Gewisse Verfahren müssen von beiden Behörden behandelt werden. Nach Ansicht des Parlaments und des Stadtrats soll die Zuständigkeit bei Einbürgerungen vereinheitlicht werden. Wie in den meisten Zürcher Städten und Gemeinden soll auch in Winterthur nur noch die Exekutive über Einbürgerungen entscheiden. Dazu muss die Gemeindeordnung geändert werden.
Im Jahr 2014 verlangte eine Mehrheit des Grossen Gemeinderates mit einem parlamentarischen Vorstoss, sämtliche Einbürgerungen abschliessend durch den Stadtrat behandeln zu lassen. Der Stadtrat hat sich diesem Ansinnen angeschlossen. Stadtrat und Grosser Gemeinderat (mit 32 zu 24 Stimmen) beantragen, der Abstimmungsvorlage zuzustimmen.
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