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Wieshof-, Rumstal, Dättnauer- und Aeschaustrasse werden sicherer und ruhiger

04.02.2022
Auf der Wieshof-, Rumstal-, Dättnauer- und Aeschaustrasse wird die Geschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer herabgesetzt. Die Massnahme geht auf zwei Petitionen von Anwohnenden zurück.

Auf der Wieshof-, Rumstal-, Dättnauer- und Aeschaustrasse wird die Geschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer herabgesetzt. Die Massnahme geht auf zwei Petitionen von Anwohnenden zurück.

Die Stadt Winterthur hat zwei Petitionen von Anwohnenden der Wieshof- und der Rumstalstrasse erhalten, die eine Erhöhung der Verkehrssicherheit forderten. Im September 2020 hat der Stadtrat das Tiefbauamt beauftragt, Geschwindigkeitsreduktionen auf Abschnitten an der Wieshof-, Rumstal-, Dättnauer- und Aeschaustrasse zu prüfen.

Das Tiefbauamt ist zum Schluss gekommen, dass die Reduktion der Geschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer aus verkehrlicher Sicht zweckmässig und aufgrund von bestehenden Sicherheitsmängeln notwendig ist. Günstig zu beurteilen ist eine Reduktion der Geschwindigkeit auch für den Fuss- und Veloverkehr, da diese innerhalb des Perimeters ausserorts keine eigene Infrastruktur besitzen. Das Herabsetzen der Geschwindigkeit entspricht auch dem Zielbild Temporegime der Stadt Winterthur (Medienmitteilung vom 3.11.21). Dieses sieht für Aussenwachten als Standard-Geschwindigkeiten ausserorts Tempo 60 und innerorts Tempo 30 vor.

Der Stadtrat hat nun entschieden, die Höchstgeschwindigkeit ausserorts auf der Dättnauerstrasse, der Wieshofstrasse, der Rumstalstrasse bis zur Stadtgrenze (Pfungen) und der Aeschaustrasse bis zur Stadtgrenze (Oberembrach) von 80 auf 60 Stundenkilometer zu reduzieren. Ausserdem soll auf der Rumstalstrasse im Bereich des Weilers Weiertal die Geschwindigkeit von heute 40 auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern in den Weilern Furt und Äschau sowie bei der Einmündung der Neuburg- in die Dättnauerstrasse bleiben bestehen.

Die Geschwindigkeitsreduktionen können im Frühling 2022 umgesetzt werden, sofern gegen die Verkehrsanordnung keine Rechtsmittel ergriffen werden. Die Beurteilung des Geschwindigkeitsregimes im Abschnitt Wieshofstrasse ab dem Weiler Wishof bis zur Schlosstalstrasse erfolgt separat im Rahmen des in Bearbeitung stehenden Strassenbauprojekts «Wieshofstrasse, Wespimühle bis Weiler Wishof». Dieser Abschnitt ist nicht Teil der vorliegenden Verkehrsanordnung.

Die Auflagedokumente stehen hier zur Verfügung.

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