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Unterstützung für die Gastrobranche: Zelte und holzbetriebene Aussenheizungen werden vorübergehend stadtweit ermöglicht

12.11.2020
Der Stadtrat unterstützt die von der Corona-Pandemie hart getroffene Gastrobranche, indem er Zelte und holzbetriebene Aussenheizungen bis Ende März 2021 stadtweit ermöglicht. Zudem verlängert der Stadtrat die im Mai 2020 getroffene Regelung der Erweiterung von Aussenflächen sowie der Bewilligung von neuen Aussengastwirtschaften maximal bis zum 30. November 2021.

Der Stadtrat unterstützt die von der Corona-Pandemie hart getroffene Gastrobranche, indem er Zelte und holzbetriebene Aussenheizungen bis Ende März 2021 stadtweit ermöglicht. Zudem verlängert der Stadtrat die im Mai 2020 getroffene Regelung der Erweiterung von Aussenflächen sowie der Bewilligung von neuen Aussengastwirtschaften maximal bis zum 30. November 2021. 

Der Stadtrat hat beschlossen, Gastronomiebetrieben das Aufstellen von Zelten und Überdachungen sowie deren Beheizung mit holzbetriebenen Aussenheizungen auf öffentlichem und privatem Grund bis Ende März 2021 stadtweit zu ermöglichen. Damit können Gastronomiebetriebe ihre Aussenflächen auch im kühlen Winterhalbjahr nutzen, sofern die Pandemielage es erlaubt. Dies erachtet der Stadtrat nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus gesellschaftlichen Gründen als sinnvoll. Der längerfristige Einsatz von elektrischen Infrarotstrahlern oder von gasbetriebenen Heizpilzen bleibt hingegen gestützt auf das kantonale Energiegesetz aus ökologischen Gründen nicht erlaubt.

Für Installationen, die für die Dauer von bis zu drei Monaten aufgestellt werden, reicht eine gewerbepolizeiliche Bewilligung aus. Nur für solche, die über drei Monate stehen bleiben sollen, ist eine Baubewilligung erforderlich. Diese Bewilligungen müssen mit einer feuerpolizeilichen Bewilligung gekoppelt sein, ausser die Aussenheizung befindet sich unter freiem Himmel, und können auch parallel beantragt werden.

Gleichzeitig verlängert der Stadtrat die im Mai 2020 beschlossene Regelung der temporären Erweiterung von bestehenden Aussenflächen sowie der Bewilligung temporärer neuen Aussengastwirtschaften bis maximal zum 30. November 2021. Bestehende Bewilligungen können weiterhin unbürokratisch verlängert werden und sind an die üblichen Auflagen gebunden (vgl. Medienmitteilung vom 22. Mai 2020).

Mit diesen drei Massnahmen möchte der Stadtrat die Winterthurer Gastronomiebetriebe möglichst unbürokratisch unterstützen und ihnen ein Stück Planungssicherheit in ansonsten unsicheren Zeiten vermitteln.

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