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Stadtrat ordnet Nachzählung zur städtischen Abstimmung «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund» an

30.09.2021
Die städtische Abstimmung über die «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund» ist äusserst knapp ausgefallen. Der Ja-Stimmen-Anteil beträgt 49,9 Prozent.

Die städtische Abstimmung über die «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund» ist äusserst knapp ausgefallen. Der Ja-Stimmen-Anteil beträgt 49,9 Prozent.

Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (§ 75) ordnet die wahlleitende Behörde bei einem knappen Ausgang eine Nachzählung an. Gemäss der Verordnung über die politischen Rechte (§ 49) liegt ein knapper Ausgang einer Abstimmung in der Regel dann vor, wenn der Anteil der Ja-Stimmen zwischen 49,8 und 50,2 Prozent der Summe der Ja-Stimmen und der Nein-Stimmen liegt.

Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat eine Nachzählung angeordnet. Stadtschreiber Ansgar Simon (Sekretär des Wahlbüros der Stadt Winterthur) leitet die Nachzählung, die am Freitag, 1. Oktober 2021, stattfindet. Das Ergebnis wird der Stadtrat voraussichtlich am Montag, 4. Oktober 2021, kommunizieren.

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