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Stadtrat gewährt Teuerungsausgleich für grosse Kulturinstitutionen

23.11.2023
Der Stadtrat gewährt den grossen Kulturinstitutionen mit unbefristeten Subventionsverträgen rückwirkend für das Kalenderjahr 2023 einen Teuerungsausgleich auf den Subventionsbeiträgen in der Höhe von 1,64 Prozent. In den Genuss des Teuerungsausgleichs kommen das Kunst Museum Winterthur, das Technorama, das Musikkollegium und das Theater Winterthur.

Der Stadtrat gewährt den grossen Kulturinstitutionen mit unbefristeten Subventionsverträgen rückwirkend für das Kalenderjahr 2023 einen Teuerungsausgleich auf den Subventionsbeiträgen in der Höhe von 1,64 Prozent. In den Genuss des Teuerungsausgleichs kommen das Kunst Museum Winterthur, das Technorama, das Musikkollegium und das Theater Winterthur.

Wenn es die finanziellen Verhältnisse der Stadt zulassen, kann der Stadtrat die Subventionsbeiträge bei grossen Kulturinstitutionen mit unbefristeten Subventionsverträgen ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Im Maximum darf die Anpassung zur gleichen Zeit und im gleichen Ausmass erfolgen, wie die Teuerung auf den Löhnen des städtischen Personals ausgeglichen wird. Im Dezember 2022 beschloss der Stadtrat, die Löhne der städtischen Mitarbeitenden auf Anfang Januar 2023 mit zwei Prozent der Teuerung anzupassen. Der Stadtrat hat nun beschlossen, dem Kunst Museum Winterthur, dem Technorama, dem Musikkollegium und dem Theater Winterthur rückwirkend für das Kalenderjahr 2023 ebenfalls einen Teuerungsausgleich zu gewähren. Der Teuerungsausgleich wird mit 1,64 Prozent auf den Subventionsbeiträgen mit den erwähnten Institutionen berechnet, er beträgt insgesamt 161 370 Franken. Die Subventionsbeiträge, die auf Basis der befristeten Subventionsverträge entrichtet werden, unterliegen hingegen nicht der Teuerung.

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