Stadt ersetzt Heizungen bis 2035
Der Stadtrat hat für die Stadtverwaltung das Netto-Null-Ziel bis 2035 gesetzt. Für die städtischen Gebäude bedeutet dies, dass ab dann keine fossilen Heizsysteme mehr im Einsatz sein dürfen.
Von den rund 550 städtischen Liegenschaften werden aktuell 231 Liegenschaften (42 %) mit Energien aus nicht erneuerbaren Quellen beheizt. Davon sind rund 80 % Gasheizungen, rund 13 % Ölheizungen und rund 7 % Elektroheizungen in Betrieb. Die mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizsysteme sind unterdurchschnittlich gross. Ihr Anteil an der Heizleistung im Gesamtportfolio der Stadt beträgt rund 39 %.
Sämtliche städtische Liegenschaften müssen künftig mit Heizwärme aus erneuerbaren Quellen wie Fernwärme, erneuerbarem Strom oder Holz versorgt werden. Um das Ziel bis 2035 zu erreichen, müssen ab 2025 rund 21 Anlagen pro Jahr ersetzt werden – dies entspricht einer etwa vierfach höheren Anzahl an jährlich umzusetzenden Projekten als heute.
Das Amt für Städtebsau rechnet mit Kosten von rund 30 Millionen Franken oder verteilt auf 11 Jahre mit jährlich rund 2.7 Millionen Franken. Diese Kosten beinhalten keine weiteren allenfalls notwendigen Investitionen wie z.B. die energetische Sanierung der Gebäudehülle oder Anpassungen an der Gebäudesubstanz. Kosten, welche ohnehin über den regulären Erneuerungszyklus der Heizsysteme in diesem Zeitraum anfallen würden, sind aber enthalten.
Als erster Schritt erarbeitet das Amt für Städtebau in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Energie, mit Stadtwerk Winterthur und der Fachstelle Klima und unter Einbezug der Departemente als Eigentümervertretungenein Umsetzungskonzept für die Stadt. Das Konzept soll u.a. eine Kategorisierung der Liegenschaften anhand von Heizsystem und Gebäudehülle, die Kapazitäten von Wärmenetzen und die Verfügbarkeit von Heizsystemen am Beschaffungsmarkt, eine Grobkostenschätzung je Liegenschaft anhand von Kategorien sowie eine Priorisierung der Umsetzung aus energetischer Sicht hinsichtlich des Einsparpotenzials enthalten.
Das Konzept soll Ende 2023 vorliegen. Auf dieser Grundlage können die Projekte für die Folgejahre budgetiert werden, sodass 2025 mit den ersten Projekten für den Heizungsersatz gestartet werden kann.