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Privater Gestaltungsplan «Ohrbühlstrasse»

12.05.2021
Auf dem Areal zwischen Ohrbühlstrasse und Stäffelistrasse soll gemäss dem geltenden öffentlichen Gestaltungsplan Umfeld Hegi ein durchmischtes Arbeits- und Wohngebiet geschaffen werden. Für eine konkrete Bauabsicht besteht eine Pflicht für einen privaten Gestaltungsplan. Dieser private Gestaltungsplan liegt nun vor und zeigt auf, wie das Areal konkret bebaut und erschlossen werden soll.

Auf dem Areal zwischen Ohrbühlstrasse und Stäffelistrasse soll gemäss dem geltenden öffentlichen Gestaltungsplan Umfeld Hegi ein durchmischtes Arbeits- und Wohngebiet geschaffen werden. Für eine konkrete Bauabsicht besteht eine Pflicht für einen privaten Gestaltungsplan. Dieser private Gestaltungsplan liegt nun vor und zeigt auf, wie das Areal konkret bebaut und erschlossen werden soll.

2014 hat der Grosse Gemeinderat den öffentlichen Gestaltungsplan Umfeld Hegi angenommen. In diesem öffentlichen Gestaltungsplan ist festgelegt, dass für das Baufeld 1 eine private Gestaltungsplanpflicht gilt. Der Perimeter des privaten Gestaltungsplans «Ohrbühlstrasse» entspricht der Fläche des Baufeldes 1.

Mit dem privaten Gestaltungsplan soll ein durchmischtes Arbeits- und Wohngebiet mit einer einheitlichen, prägenden Struktur geschaffen werden. Das Areal und die bestehenden Quartiere werden durch ein öffentliches Wegnetz verknüpft. Die Werkgassen stehen quer zu den öffentlichen Durchgangsbereichen und sind versetzt zueinander angeordnet. Der Bereich der künftigen Zentrumserschliessung schneidet das Areal in zwei unterschiedlich grosse Teile. Das dem Gestaltungsplan zugrunde liegende Richtprojekt sieht im nördlichen Bereich Werkhäuser vor, die auch unabhängig von der Entwicklung im südlichen Bereich realisiert werden können.

Weiter sieht der private Gestaltungsplan eine Grünzone mit Verbindung zum Parkband westlich der Ohrbühlstrasse vor. Dabei handelt es sich um einen baumbestandenen Grünraum mit öffentlichen Wegen auf privaten Grundstücken. Ein wichtiger Aspekt des Richtprojektes ist die Flexibilität der Nutzungsanordnung und der Entwicklungsmöglichkeiten. Innerhalb eines Baubereiches sollen zum Beispiel reine Gewerbebauten mit Attikawohnungen oder Wohngebäude mit gewerblich genutztem Erdgeschoss möglich sein.

Die Verkehrserschliessung des südlichen Bereichs erfolgt über zwei Zufahrten ab der Stäffelistrasse und der nördliche Bereich über die Ohrbühlstrasse. Die Stadt Winterthur ist Eigentümerin der Hofackerstrasse. Der öffentliche Gestaltungsplan Umfeld Hegi sieht im Bereich der Hofackerstrasse eine grüne Umgebungsfläche sowie eine neue Erschliessung mit Fuss- und Radwegen bis Knoten Stäffelistrasse vor. Da die Hofackerstrasse seit Dezember 2019 nicht mehr durch Stadtbus angefahren wird, hat sie keine Netzfunktion mehr und kann daher entwidmet werden.

Die Unterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Ohrbühlstrasse» liegen ab 12. Mai 2021 auf. Innerhalb der sechzigtägigen Auflagefrist bis am 12. Juli 2021 können Einwendungen eingereicht werden. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.

Sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auflage sind hier einsehbar.

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