Privater Gestaltungsplan «Eichwaldhof» soll festgesetzt werden
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, den privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof» festzusetzen und den Tegerlooweg aus dem Gemeindegebrauch zu entlassen. Nach dem Einwendungsverfahren und der kantonalen Vorprüfung wurde der Gestaltungsplan leicht angepasst. Die drei Eigentümerinnen des Areals zwischen der Frauenfelderstrasse und dem Tegerlooweg in Oberwinterthur wollen das Gebiet nach einem grundstückübergreifenden Gesamtplan neu überbauen.
Mit dem privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof» wird die planungsrechtliche Grundlage für eine neue, städtebaulich attraktive und energetisch notwendige bauliche Erneuerung des Areals zwischen Frauenfelderstrasse und Tegerlooweg geschaffen. Durch die Entlassung des Tegerloowegs mitsamt arealinternem Fusswegnetz aus dem Gemeindegebrauch («Entwidmung») können die Bereiche anderweitig genutzt werden. Mit einem städtebaulichen Vertrag wird der Bau der künftigen Erschliessungsanlagen sowie deren Kostenaufteilung zwischen den Eigentümerinnen geregelt.
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 32 700 Quadratmetern, befindet sich in der dreigeschossigen Wohnzone und ist mit der heutigen Bebauung stark unternutzt. Das Areal wurde im Rahmen einer Testplanung in Zusammenarbeit mit der Stadt entwickelt. Der Projektvorschlag der Winterthurer Büros «Kilga Popp Architekten» sowie «Krebs und Herde Landschaftsarchitekten» wurde von den Eigentümerinnen zu einem Richtprojekt vertieft und bildet die Grundlage für den vorliegenden privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof».
Das Projekt sieht einen zentralen Hofbereich und die Renaturierung des Eichwaldgrabens vor, was das Areal stark aufwertet. Durch die urbanen Zeilenbauten entlang der Frauenfelderstrasse sowie die Winkelbauten mit Gartenstadtcharakter werden vielfältige Wohnungstypen geschaffen. Das Testplanungsverfahren hat gezeigt, dass sich das Areal für eine Verdichtung nach innen besonders eignet und eine höhere Ausnutzung städtebaulich verträglich und ökologisch sinnvoll ist.
Der private Gestaltungsplan regelt unter anderem die Bebauung und Freiraumgestaltung, den Verkehr und die Parkierung, die Energie und Lärmempfindlichkeitsstufe sowie Massnahmen für die Sozialverträglichkeit. Er wurde im Herbst 2018 öffentlich aufgelegt (Medienmitteilung vom 20. August 2018) und durch den Kanton vorgeprüft. Aufgrund einzelner Änderungsanträge im Mitwirkungsverfahren und der Vorprüfung durch den Kanton wurde der Gestaltungsplan leicht überarbeitet.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Informationen der Eigentümerschaft zum Projekt unter eichwaldhof.ch