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Optimierung der amtlichen Vermessung

26.08.2026
Die Stadt Winterthur verbessert die Genauigkeit der amtlichen Vermessung. Durch die technische Optimierung der Geodaten werden historisch bedingte Verzerrungen beseitigt. Dadurch können sich einzelne Grundstücksflächen rechnerisch geringfügig ändern; an den Grundstücksgrenzen und Eigentumsverhältnissen ändert sich jedoch nichts.

Die Stadt Winterthur verbessert die Genauigkeit der amtlichen Vermessung. Durch die technische Optimierung der Geodaten werden historisch bedingte Verzerrungen beseitigt. Dadurch können sich einzelne Grundstücksflächen rechnerisch geringfügig ändern; an den Grundstücksgrenzen und Eigentumsverhältnissen ändert sich jedoch nichts.

Die amtliche Vermessung der Stadt Winterthur hat eine über hundertjährige Entstehungsgeschichte. Aufgrund der damals verfügbaren Messmethoden weist sie teilweise kleinräumige geometrische Verzerrungen auf, die den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr entsprechen. Diese werden nun im Rahmen einer technischen Optimierung der amtlichen Vermessung beseitigt.

Hierzu wurden im gesamten Stadtgebiet neue Kontrollpunkte bestimmt und daraus ein Transformationsnetz berechnet. Auf dieser Grundlage werden die Daten der amtlichen Vermessung sowie weitere städtische Geodaten rechnerisch in einen homogeneren und genaueren Bezugsrahmen überführt. Dadurch können moderne Vermessungsmethoden, insbesondere satellitengestützte Messverfahren (GNSS), künftig noch präziser eingesetzt werden.

Am tatsächlichen Verlauf der Grundstücksgrenzen sowie an den Eigentumsverhältnissen ändert sich dadurch jedoch nichts. Die Optimierung betrifft ausschliesslich die geometrische Genauigkeit der digitalen Vermessungsdaten. Die bestehenden Grenzen werden nicht neu festgelegt, sondern lediglich in einem präziseren und einheitlichen Koordinatenmodell abgebildet.

Die aufgrund der Optimierung neu berechneten Grundstücksflächen werden dem Grundbuchamt gemeldet und im Grundbuch nachgeführt. Da weder der Grenzverlauf noch die Eigentumsverhältnisse geändert werden, besteht kein Einspracheverfahren.

Die Grundeigentümer:innen erhalten ab einer Flächenänderung von einem Quadratmeter ein Informationsschreiben vom Geomatik- und Vermessungsamt.

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