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Ausschreibung Pensionskasse: Beschwerde abgewiesen

01.06.2022
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat sein Urteil gefällt und die Beschwerde der unterlegenen Partei gegen den Zuschlagsentscheid zugunsten der Pensionskasse Stadt Winterthur abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat sein Urteil gefällt und die Beschwerde der unterlegenen Partei gegen den Zuschlagsentscheid zugunsten der Pensionskasse Stadt Winterthur abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

Mitte März 2021 gab der Stadtrat bekannt, dass die eigenständige Pensionskasse Stadt Winterthur (PKSW) den Zuschlag nach einer öffentlichen Ausschreibung erhalten habe. Gegen diesen Zuschlagsentscheid hat die unterlegene Pensionskasse in der Folge Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben (Medienmitteilung vom 31. März 2021).

Nun hat das Verwaltungsgericht sein Urteil gefällt: Die Beschwerde der unterlegenen Pensionskasse wurde abgewiesen. Das Verwaltungsgericht begründet sein Urteil im Wesentlichen damit, dass verschiedene vorgebrachte Rügen vonseiten Beschwerdeführerin verspätet vorgetragen wurden. Die Rügen hätten gemäss Gericht spätestens mit der Offerteeingabe erfolgen müssen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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