Areal Obertor: Stadtrat erteilt Zuschlag für Abgabe im Baurecht
Bei der Weiterentwicklung des Areals Obertor ist ein weiterer Meilenstein erreicht: Der Stadtrat hat den Zuschlagsentscheid für die Abgabe der städtischen Liegenschaften Obertor 15 und 17a im Baurecht gefällt.
Im August 2022 ist das Stadtparlament dem Antrag des Stadtrates gefolgt und hat entschieden, auf einen Gestaltungsplan für die Entwicklung des Obertor-Areals nach dem Auszug der Stadtpolizei zu verzichten. Demnach sollen die Ziele aus dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» mit vier Einzelprojekten umgesetzet werden (vgl. Medienmitteilung vom 17. Juni 2022). Eines der Projekte betraf die Abgabe der Liegenschaften Obertor 15 und 17a (im Innenhof des Areals) im Baurecht. Ende September 2022 wurde die Baurechtsabgabe öffentlich ausgeschrieben (vgl. Medienmitteilung vom 30. September 2022). Nun hat der Stadtrat für die Liegenschaften eine neue Trägerschaft bestimmt.
Für die Gebäude im Innenhof des Areals erhält die Gesewo (Genossenschaft für selbstverwaltetes Wohnen aus Winterthur) den Zuschlag. Sie hat ein überzeugendes Nutzungskonzept mit einer Mischnutzung vorgelegt, bestehend aus Gewerberäumen im Erdgeschoss und innovativen Wohnnutzungen in den beiden Obergeschossen.
In einem nächsten Schritt wird nun der Baurechtsvertrag ausgearbeitet; er bedarf der Genehmigung durch den Stadtrat.