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Anpassung der Wassertarife per 1. Januar 2024

06.10.2023

Der Stadtrat hat die Teilrevision der Tarifordnung betreffend Abgabe von Wasser beschlossen. Damit soll künftig das in der Winterthurer Wasser-Verordnung vorgegebene prozentuale Gebührenverhältnis wiederhergestellt werden. Die Leistungsgebühr wird erhöht, im Gegenzug werden die reguläre Verbrauchsgebühr sowie die Gebäudegebühr gesenkt. Zudem verzichtet der Stadtrat auf eine Verlängerung der befristeten Tarifsenkung der Verbrauchsgebühr für Wasser. Die Gebührenanpassungen führen nicht zu höheren Einnahmen in der Wasserversorgung.

Die Verordnung zur Abgabe von Wasser (VAW) der Stadt Winterthur definiert, zu welchen Anteilen die einzelnen Gebührenkomponenten zur Finanzierung der Wasserversorgung beitragen sollen: Verbrauchsgebühr 50 %, Leistungsgebühr 30 % sowie die Gebäudegebühr mit 20 %.

Da seit der Einführung dieses Finanzierungssystems die verkaufte Wassermenge stärker gestiegen ist als beispielsweise die Summe der Gebäudeversicherungswerte, haben sich die Gebühreneinnahmen aus den einzelnen Komponenten von den anzustrebenden prozentualen Anteilen entfernt. Mit der nun vom Stadtrat beschlossenen Teilrevision der Tarifordnung betreffend die Abgabe von Wasser werden die einzelnen Gebührenkomponenten angepasst, sodass die Höhe der Einnahmen aus den einzelnen Komponenten wieder dem vorgegebenen Verhältnis gemäss VAW entspricht. Die Leistungsgebühr wird daher angehoben. Die Gebäudegebühr sowie die Verbrauchsgebühr werden gesenkt. Diese Gebührenanpassungen führen nicht zu höheren Einnahmen in der Wasserversorgung. Die Tarifanpassung wurde vorgängig dem Preisüberwacher zur Beurteilung unterbreitet, dieser hat keine Einwände erhoben.

Investition in Schlüsselinfrastrukturen

Von den zehn grössten Wasserversorgern der Schweiz (Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen, Vevey, Winterthur, Zürich) verzeichnete Winterthur in den vergangenen Jahren die tiefsten Wassertarife. Der Mittelwert des regulären Tarifs liegt in Winterthur im Vergleich mit diesen Städten bei nur 65 % (Stand 2021, regulärer Tarif).

Um eine Überalterung von Schlüsselinfrastrukturen zu vermeiden und die hohe Wasserqualität zu erhalten, stehen bei der Wasserversorgung mittelfristig grosse Ersatzinvestitionen an. Dies ist beispielsweise mit der Ablösung des in die Jahre gekommenen Reservoirs Waldhof durch ein neues Reservoir der Fall. Zudem gilt es im Zuge des Klimawandels und des zunehmenden Bevölkerungswachstums die Erschliessung neuer Wassergewinnungsgebiete anzugehen. Aufgrund dieser Zukunftsperspektiven verzichtet der Stadtrat auf eine Verlängerung der befristeten Reduktion der Wasserverbrauchsgebühr der Jahre 2022 und 2023 (von 0.85 Franken auf 0.60 Franken pro bezogenen Kubikmeter Wasser).

Übersicht Wasser-Tarifanpassung per 01.01.2024

Gebührenkomponente Alt/regulär 01.01.2024

Leistungsgebühr
je Liter pro Minute installierte Leistung pro Jahr

4.40 Franken 5.00 Franken

Verbrauchsgebühr*
pro bezogenen Kubikmeter Wasser

0.85 Franken 0.80 Franken

Gebäudegebühr
in Promille des Gebäudeversicherungswertes pro Liegenschaft und Jahr

0,090 Promille 0,082 Promille

* ohne befristete Tarifsenkung von 2022 und 2023

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