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Zwei E-Scooter-Fahrer verletzten sich bei Selbstunfällen

16.06.2022

Am Sonntag, 12. Juni 2022, und am Mittwoch, 15. Juni 2022, kam es in Winterthur zu zwei Selbstunfällen von E-Scooter-Fahrer. Beide Lenker zogen sich beim Sturz Verletzungen zu. Eine Überprüfung des einen Scooters zeigte, dass dieser eine Höchstgeschwindigkeit von rund 70 km/h aufwies, erlaubt wären 20 km/h.

Am Sonntagmorgen, 12. Juni 2022, um 02.00 Uhr fuhr ein 20-jähriger Portugiese mit seinem E-Trottinett auf der Grüzefeldstrasse Richtung Grüzestrasse. Auf Höhe des oberen Deutweges kollidierte dieser aus unbekannten Gründen mit dem Randstein und kam zu Fall. Der Mann zog sich beim Sturz leichte Verletzungen zu und musste mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden. Das E-Trottinett wurde durch die ausgerückte Patrouille auf die Wache gebracht. Eine Messung auf der Testrolle ergab eine Maximalgeschwindigkeit von 70 Kilometer pro Stunde.

Ein zweiter E-Scooter-Fahrer zog sich am Mittwochabend, 15. Juni 2022, kurz nach 20.00 Uhr in Oberwinterthur leichte Verletzungen zu. Der 40-jährige Schweizer stürzte auf unbekannte Art und Weise mit seinem E-Trottinett, zog sich dabei Verletzungen zu und musste für weitere Abklärungen ins Spital gebracht werden. Ein Atemlufttest zeigte, dass der Mann angetrunken war.

Die Stadtpolizei Winterthur weist darauf hin, dass E-Scooter ohne Kontrollschild eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Km/h nicht überschreiten dürfen. Auf E-Scootern ist ausserdem maximal eine Person erlaubt. Weiter ist die Strasse oder der Radstreifen zu benutzen, das Fahren auf dem Trottoir oder im allgemeinen Fahrverbot ist untersagt. Lenkerinnen und Lenker zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen Führerausweis der Kategorie M oder G, unter 14 Jahren ist das Lenken eines E-Scooters verboten. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis nötig.

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