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Sechs fahrunfähige Personen aus dem Verkehr gezogen

16.12.2019

Über das vergangene Wochenende, 13.-15. Dezember 2019, stellte die Stadtpolizei Winterthur bei sechs Fahrzeuglenkenden Symptome bezüglich Fahrunfähigkeit fest und entzog die Führerausweise resp. verhinderte die Weiterfahrt.

Am Freitagabend, kurz nach 23.30 Uhr, kontrollierte eine Patrouille im Quartier Neuwiesen einen 57-jährigen Schweizer, der seinen Personenwagen alkoholisiert lenkte. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Wenig später, kurz nach 1.00 Uhr, fiel einer anderen Patrouille im gleichen Quartier ein Personenwagen auf, der mit einem platten Vorderreifen stadteinwärts fuhr. Die Kontrolle beim Lenker, einem 57-jährigen Schweizer, ergab, dass er alkoholisiert war. Auch er musste seinen Führerausweis vor Ort abgeben. Bezüglich des platten Reifens besteht der Verdacht, dass der Lenker mit seinem Fahrzeug einen Randstein touchierte.

Eine knappe halbe Stunde später erhielt die Einsatzzentrale der Stadtpolizei Winterthur eine Meldung der Kantonspolizei Thurgau, wonach ein Lenker, wohnhaft in Winterthur, auf Thurgauer Kantonsgebiet mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt gewesen sei. Eine Patrouille der Stadtpolizei Winterthur fuhr anschliessend zwecks Kontrolle an den Wohnort des gemeldeten Lenkers, der wenig später mit seinem Fahrzeug dort eintraf. Es zeigte sich, dass der Mann, ein 39-jähriger Kosovare, alkoholisiert war; ihm wurde der Führerausweis folglich abgenommen.

Eine knappe Stunde später, kurz vor 02.30 Uhr, kontrollierte eine Patrouille im Quartier Tössfeld einen 59-jährigen Schweizer Pw-Lenker, der offensichtliche Symptome einer Fahrunfähigkeit zeigte. Es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet; der Führerausweis musste er abgeben.

Wenige Minuten später ergab die Kontrolle eines 37-jährigen Serben, dass dieser sein Fahrzeug alkoholisiert durch die Innenstadt lenkte. Auch er musste den Führerausweis abgeben.

Am frühen Sonntagmorgen, kurz vor 2.00 Uhr, kontrollierte eine Patrouille eine 24-jährige Schweizerin, die mit ihrem Fahrzeug alkoholisiert (nicht qualifiziert) in der Innenstadt unterwegs war. In diesem Fall wurde die Weiterfahrt verhindert und – wie bei allen anderen Fällen auch – an die zuständige Untersuchungsbehörde rapportiert.

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