Fachstelle Schutzbauten
Die Aufgaben der Fachstelle Schutzbauten sind:
- Beratung zu Schutzraumbaupflicht, Ausrüstung, Schutzraumprojekt-Eingabe, Schutzraumberechnung.
- Prüfung der Planung von Schutzräumen
- Bewilligung von Schutzraumprojekten
- Kontrolle von Armierungen auf der Baustelle
- Schlussabnahme von Schutzräumen
Schutzraumberechnung
Ihre Angaben
Bitte füllen Sie beide Felder aus, drücken Sie "Auswertung" und betrachten Sie untenstehend die errechneten Werte und Gebühren.
Erforderliche Anzahl Schutzplätze:
Fassungsvermögen:
- Fehler
- Bitte korrigieren Sie die folgenden Fehler.
Kontrolle Armierungen
Armierungen von neuen Schutzbauten müssen von der Fachstelle Schutzbauten abgenommen werden. Bitte melden Sie sich drei Arbeitstage vor dem Betonieren bei der Fachstelle Schutzbauten.
Änderungen von Schutzräumen
Jegliche Änderungen an bestehenden Schutzräumen sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung ist bei der Fachstelle Schutzbauten zu beantragen.
Weiterführende Informationen und Unterlagen
Aktuelle Informationen, Checklisten und Formulare rund um Schutzbauten erhalten Sie bei der kantonalen Stelle für Schutzbauten.