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Dienstleistungszentrum Grundstückgewinnsteuer

Besten Dank für Ihr Interesse am Dienstleistungszentrum Grundstückgewinnsteuer. Aufgrund riesiger Nachfrage und knappen Ressourcen können wir leider momentan keine weiteren Gesamtaufträge anbieten. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen von Einzelaufträgen, möchten jedoch darauf hinweisen, dass es auch hier je nach Komplexität zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung bis zu einem halben Jahr kommen kann.

Nutzen Sie für Ihre Einzelaufträge unser neues Online-Formular.

Wir bieten zürcherischen Gemeinden an, ihre Grundsteuerfälle zu erledigen.

Sie haben komplexe Grundstückgewinnsteuerfälle - wir haben kompetente Mitarbeitende um diese zu bearbeiten. Lassen Sie uns gemeinsam mehr aus Ihren Grundsteuern machen!

Welche Punkte sprechen für uns als Dienstleister:

  • grosses Fachwissen eines spezialisierten Teams
  • eigener Rechtsdienst
  • Kontinuität
  • Unbefangene, unabhängige Stelle
  • keine Arbeitsplatzkosten
  • Dienstleistung im Kreise der Verwaltung

Folgende Produkte stehen Ihnen zur Verfügung:

Einzelauftrag

Sie entscheiden situativ, ob und welche Fälle sie zur Bearbeitung übergeben möchten. Nutzen Sie dazu unser Online-Formular.

Unsere Bedingung ist, dass wir den Fall von A bis Z ab Erhalt der Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer übernehmen dürfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es schwierig ist, lediglich zu Fragestellungen zu einzelnen Position in der Steuererklärung Stellung zu nehmen. Zudem behalten wir uns vor, Einzelaufträge abzulehnen, die sich im Verfahrensschritt Einsprache, Rekurs oder Beschwerde befinden und bei denen aus unserer Sicht tiefergehende Kenntnisse zur Entstehung des Veranlagungsentscheids notwendig sind oder die Gemeinde bereits ein vorgefertigtes Bild hat, wie der Ausgang sein soll.

Gesamtauftrag

Sämtliche Grundstückgewinnsteuerfälle Ihrer Gemeinde werden durch uns bearbeitet.

Fachcoaching

Gemeindemitarbeitende werden individuell in die Thematik Grundstückgewinnsteuer eingeführt.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Steueramt
Abteilung Grundstückgewinnsteuer
8403 Winterthur

Email und Telefonnummer für Gemeinden:
052 267 21 95

 

 

 

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