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Friedensrichteramt

Friedensrichter sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und dem zuständigen Bezirksgericht als erste und dem Obergericht des Kantons Zürich als zweite Aufsichtsbehörde unterstellt.

Die Friedensrichter und Friedensrichterinnen vermitteln zwischen streitenden oder uneinigen Parteien nach dem bewährten Grundsatz «zuerst schlichten, dann richten». In der Stadt Winterthur sind drei Friedensrichterinnen tätig, die vom Volk für sechs Jahre gewählt sind.

Weitere Informationen

Downloads und weiterführende Informationen bietet der Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich.

Weitere Informationen.

Kontakt

Friedensrichteramt Telefon +41 52 267 41 11

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