Abmeldung aus Winterthur
Abmeldung von Winterthur
Wenn Sie Winterthur verlassen, denken Sie bitte daran, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.
Sie können den Wegzug auf folgende Weise melden:
- Online über eUmzug (gilt nicht für Wochenaufenthalter:innen)
- Telefonisch
Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle
Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit an den Schalter:
- Pass oder Identitätskarte (im Original)
- Ausländerausweis (Original; nur wenn Sie aus dem Ausland kommen)
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich persönlich beim Steueramt und danach bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Die Abmeldung kann frühestens drei Monate vor dem Wegzug erfolgen. Nach erfolgter Abmeldung stellt Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne eine Abmeldebestätigung aus – z. B. für Versicherungen, Krankenkasse, Zoll oder andere Stellen.
Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug, Umzug oder Wegzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur eine sorgeberechtigte Person (gesetzliche Vertretung) melden.
- Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen muss eine ausgefüllte Erklärung bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
- Falls nötig, müssen Sie gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorlegen.
Wichtig
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Unterschrift beider sorgeberechtigten Elternteile auf der Erklärung zwingend erforderlich.
Schulpflichtige Kinder: Umzugsmeldung an Schule Winterthur
Hinweis: Informationen für neu Zugezogene
Neu zugezogene Personen können sich kostenlos beim welcomeDesk der Stadt Winterthur anmelden. Dort erhalten Sie Informationen zum Leben in der Schweiz und in Winterthur. Auch Auslandschweizer:innen können dieses Angebot nutzen.
Personen mit Migrationsgeschichte können sich kostenlos und ohne Anmeldung beim infoDesk der Stadt Winterthur beraten lassen. Dort gibt es Beratungen zu Themen rund um Migration. Sie erhalten Unterstützung beim Ankommen und bei der Integration in Winterthur.
Für diesen Inhalt zuständig
Einwohnerkontrolle
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–18.30 Uhr Telefon bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 13.30–16.00 |
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