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Neu in Winterthur

Meldung des Adresswechsels für Neuzugezogene. Anmeldung schweizerische Staatsangehörige innerhalb der SchweizAnmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA) innerhalb der SchweizAnmeldung schweizerische Staatsangehörige aus dem AuslandAnmeldung Wochenaufenthalter

Sie sind vor kurzem nach Winterthur gezogen. Wir freuen uns, Sie in unserer Stadt begrüssen zu dürfen.

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister  (MERG) § 8 i.V.m. § 10 müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anmelden.

Neu nach Winterthur zugezogene Personen können Ihren Zuzug persönlich am Schalter oder online via eUmzugCH melden. Bitte beachten Sie: Falls Sie Ihren Wegzug in der früheren Wohngemeinde bereits mit eUmzugCH ausgeführt haben, erübrigt sich eine separate Anmeldung in Winterthur.

Anmeldung schweizerische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz
Anmeldung Wochenaufenthalter
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA) innerhalb des Kantons Zürich

Ausländische Staatsangehörige, die aus einem anderen Kanton (Kantonswechsel) zuziehen und nicht EU-Bürger sind, müssen für die Anmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Winterthur vorsprechen. 

Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist ebenfalls eine persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle nötig, unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit.

Für die Anmeldung bei schweizerischen Staatsangehörigen wird benötigt:
- Heimatschein
- Kaufvertrag, Mietvertrag, Untermietvertrag oder Wohnungsnachweis
- Geburtsschein und Sorgerechtsnachweis (bei Kindern)
- Krankenkassen-Nachweis (Mitglieder-Karte oder Police)
- Fr. 40.-- pro erwachsene Person

 Für die Anmeldung bei ausländischen Staatsangehörigen wird benötigt:
- Pass oder Identitätskarte
- Kaufvertrag, Mietvertrag, Untermietvertrag oder Wohnungsnachweis
- Ausländerausweis
- Geburtsschein und Sorgerechtsnachweis (bei Kindern)
- Krankenkassen-Nachweis (Mitglieder-Karte oder Police)
- Fr. 40.-- pro erwachsene Person sowie Gebühren fürs Migrationsamt

Bei erstmaliger Einreise in die Schweiz wird zusätzlich benötigt:
- Einreisevisum oder ausländische Aufenthaltsbewilligung (wenn visumspflichtig)
- Arbeitsvertrag (wenn erwerbstätig)
- Original Eheschein (wenn verheiratet)
- Original Geburtsschein und Sorgerechtsnachweis (bei Kindern)

Für die Anmeldung zum Wochenaufenthalt (schweizerische und ausländische Staatsangehörige) wird benötigt:
- Kaufvertrag, Mietvertrag, Untermietvertrag oder Wohnungsnachweis
- Studienbestätigung (bei Studierenden)
- Lehrvertrag oder Praktikumsvertrag (bei Lernenden und Praktikanten)
- Heimatausweis/Aufenthaltsausweis (zu bestellen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Fr. 60.- pro erwachsene Person

Weitere Informationen.

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