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Hundewesen

An- und Abmeldung des Hundes.

Hundehalter/innen melden ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und geben die erforderlichen Angaben bekannt.

Änderungen melden
Folgende Anpassungen sind ebenfalls innert 10 Tagen der Gemeinde zu melden:

  • eine Namens- oder Adressänderung des Halters
  • einen Halterwechsel*
  • den Tod des Hundes

Ein *Halterwechsel eines Hundes ist zusätzlich der AMICUS zu melden.

Personen-ID / Login AMICUS
Benötigen Sie nur eine persönliche Personen-ID (Halter-ID) für AMICUS, sind wir gerne telefonisch unter 052 267 57 54 für Sie erreichbar. Das Login für AMICUS erhalten Sie innert 5-10 Arbeitstagen direkt von AMICUS per Post.

An- und Abmeldung Hund
Sie können Ihren Hund online an- und abmelden.

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