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Hundewesen

An- und Abmeldung des Hundes.

Hundehalter/innen melden ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und geben die erforderlichen Angaben bekannt.

Gemäss § 21 des Hundegesetzes vom 14. April 2008 (HuG) müssen Hunde, welche älter als drei Monate sind, bei der zuständigen Wohngemeinde angemeldet werden. 

Änderungen melden
Folgende Anpassungen sind ebenfalls innert 10 Tagen der Gemeinde zu melden:

  • eine Namens- oder Adressänderung des Halters
  • einen Halterwechsel*
  • den Tod des Hundes

Gemäss § 21 des Hundegesetzes vom 14. April 2008 (HuG) müssen Hundehalterinnen und Hundehalter jegliche Änderungen betreffend Ihres Hundes innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde melden. 

Ein *Halterwechsel eines Hundes ist zusätzlich der AMICUS zu melden.

Personen-ID / Login AMICUS
Benötigen Sie nur eine persönliche Personen-ID (Halter-ID) für AMICUS, sind wir gerne telefonisch unter 052 267 57 54 für Sie erreichbar. Das Login für AMICUS erhalten Sie innert 5-10 Arbeitstagen direkt von AMICUS per Post.

An- und Abmeldung Hund
Sie können Ihren Hund online an- und abmelden.

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