Hund
Hundehalter/innen melden ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und geben die erforderlichen Angaben bekannt.
Innert der gleichen Frist meldet der/die Hundehalter/in der Gemeinde:
1. eine Namens- oder Adressänderung des Halters
2. einen Halterwechsel
3. den Tod des Hundes
Der Kauf, die Übernahme oder der Tod des Hundes ist auch der AMICUS zu melden.
Sie können Ihren Hund online an- und abmelden.