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Begegnungszone

In einer Begegnungszone gilt ausdrücklich das Miteinander. Hier hält man sich auf, hier ist das Spielen, Flanieren, Velofahren und Autofahren erlaubt. Zwar haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt, sie dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h muss von allen Verkehrsteilnehmenden eingehalten werden. Um den Strassenraum möglichst allen Verkehrsteilnehmenden optimal zur Verfügung stellen zu können, ist das Parkieren nur auf markierten Feldern erlaubt.

Als Begegnungszonen eignen sich Quartierstrassen mit geringem Verkehrsaufkommen (kein öffentlicher Verkehr) und belebtem Strassenraum. Das heisst, die Strasse soll auch als Lebens- und Spielraum genutzt werden können. Begegnungszonen sind jedoch keine Fussgängerzonen wie beispielsweise in der Altstadt, in welcher Autos nur für die Anlieferung bzw. mit Spezialbewilligung zugelassen sind.

Übersicht über bestehende Tempozonen im Stadtplan

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Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Mobilität Telefon +41 52 267 54 53

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