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Lebensmittelbetriebe

Informationen zur Inbetriebnahme eines Lebensmittelbetriebes

Neu- und Umbau

Wenn Sie einen Neu- oder Umbau eines Betriebs planen, in welchem Lebensmittel abgegeben oder verkauft werden, müssen Sie verschiedene Stellen kontaktieren und Baupläne einreichen. Für Betriebe in der Stadt Winterthur sind dies folgende Stellen:

  • Amt für Baubewilligungen
  • Kantonales Labor Zürich
  • Verwaltungspolizei

Bewilligungen für Beschriftungen und Reklamen müssen separat eingeholt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu das Amt für Baubewilligungen.

Die Abnahme der Lüftungsanlage erfolgt durch die Fachstelle Energie.

Die bauliche Anforderungen an Gastwirtschaftsbetriebe finden Sie im Merkblatt bauliche Anforderungen.

Neueröffnung oder Übernahme

Wenn Sie Lebensmittel an Drittpersonen abgeben oder verkaufen möchten, müssen Sie Ihren Betrieb mit dem Meldeformular für Lebensmittelbetriebe beim Kantonalen Labor in Zürich anmelden. Diese Pflicht gilt sowohl bei Neueröffnungen als auch bei Übernahmen von bestehenden Betrieben.

Für die Abgabe oder den Verkauf alkoholischer Getränke ist zudem ein entsprechendes Patent erforderlich. Bitte melden Sie sich zwecks Patenterteilung bei der Verwaltungspolizei.

Falls Sie einen Betrieb in einer anderen Zürcher Gemeinde eröffnen möchten, ist der zuständige Gemeindeschreiber und/oder das örtliche Bauamt zu kontaktieren.

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