Teilrevision Waldabstandslinie Eichwald
Öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens für die Teilrevision Waldabstandslinie Eichwald beschlossen:
Die Akten liegen nach §7 PBG (Planungs- und Baugesetz) während 60 Tagen vom 14. November 2025 bis zum 13. Januar 2026 wie folgt auf:
- Amt für Baubewilligungen 4. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr;
Jede Person kann Einwendungen erheben. Diese sollen einen Antrag mit kurzer Begründung enthalten. Die Einwendungen sind bis zum 13. Januar 2026 (Poststempel) an das Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.
Dokumente für die öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren (14. November bis 13. Januar 2026):
| Typ | Titel |
|---|---|
| 01 Stadtratsbeschluss 2025/760 | |
| 02 Änderung Waldabstandslinie | |
| 03 Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV |




