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Teilrevision Waldabstandslinie Eichwald

Im Gebiet Gütli (zwischen Mockentobel und Tössertobel) sind verschiedene Grundstücke nicht genügend erschlossen und somit nicht überbaubar. Mit Schreiben vom 19. März 2015 ersuchte ein Grundeigentümer um Einleitung des Quartierplanverfahrens, um damit das eingezonte Land bebaubar zu machen. 
Das Quartierplanverfahren dient als Leitverfahren für verschiedene Verfahren, die mit dem Quartierplan verbunden sind bzw. durch den Quartierplan ausgelöst wurden. Dazu gehört unter anderem die Anpassung der Waldabstandslinie Eichwald. Diese Revision wird auf Wunsch einer Grundeigentümerschaft. Es handelt sich dabei um ein separates Verfahren, welches parallel zum Quartierplanverfahren festgesetzt und genehmigt wird.

Öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens für die Teilrevision Waldabstandslinie Eichwald beschlossen:

Die Akten liegen nach §7 PBG (Planungs- und Baugesetz) während 60 Tagen vom 14. November 2025 bis zum 13. Januar 2026 wie folgt auf:

  • Amt für Baubewilligungen 4. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr;

Jede Person kann Einwendungen erheben. Diese sollen einen Antrag mit kurzer Begründung enthalten. Die Einwendungen sind bis zum 13. Januar 2026 (Poststempel) an das Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.

Dokumente für die öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren (14. November bis 13. Januar 2026):

Dokumente für die öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren (14. November bis 13. Januar 2026):
Typ Titel
01 Stadtratsbeschluss 2025/760
02 Änderung Waldabstandslinie
03 Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

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