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Privater Gestaltungsplan «Siedlung Grüzefeld»

Die Siedlung Grüzefeld soll baulich erneuert und weiterentwickelt werden. Die Gebäude entsprechen in ihrem aktuellen Zustand nicht mehr den heutigen Standards. Deshalb wird die Siedlung mit Rücksicht auf ihre bestehenden Qualitäten sowie ihren kulturellen und historischen Wert an die heutigen Bedürfnisse angepasst und ausgebaut.

Die Siedlung Grüzefeld entstand Mitte der 1960er-Jahre und wurde 2018 im kantonalen Inventar der Denkmalschutzobjekte aufgenommen. In den 362 Wohneinheiten finden rund 730 Bewohnende preisgünstigen Wohnraum. Die letzten umfangreicheren Sanierungsmassnahmen wurden in den 1990-er Jahren durchgeführt. Für die Bauten besteht zum Teil erheblicher Sanierungsbedarf. Die Gebäude erfüllen die Anforderungen an Barrierefreiheit und energetische Vorgaben nur teilweise. Zudem entsprechen die geringen Wohnflächen und die Zimmergrössen der Wohnungen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen.

Die vier Wohnbaugenossenschaften Genossenschaft für Alters- und Invalidenwohnungen (GAIWO), Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft (GWG), Heimstätten-Genossenschaft Winterthur (HGW) und Wohnbau-Genossenschaft Waldheim (WGW) haben unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege und der städtischen Amtsstellen einen Gestaltungsplan erarbeitet. Sie streben eine etappierte und sozial verträgliche Weiterentwicklung der Siedlung an. So soll ein vielfältiges Angebot an preisgünstigem Wohnraum entstehen beziehungsweise erhalten bleiben. Konkret vorgesehen sind:

  • Bauliche Ertüchtigung
  • Wohnraumerweiterungen am Bestand sowie Anbauten
  • Rückbau der Alterswohnungen der GAIWO und Ersatz durch einen zeitgemässen Neubau
  • Ersatz des ehemaligen Pfarrhauses und der Maisonette-Wohnungen durch einen freistehenden Neubau, der als neues Siedlungszentrum dient mit Wohnungen in den Obergeschossen und Gemeinschaftsräumen im Erdgeschoss

Insgesamt bleiben 310 der 362 Wohnungen erhalten und 120 bis 130 Wohnungen (davon rund 40 Alterswohnungen) entstehen neu. Dies führt zu einem Zuwachs von rund 70 bis 80 Wohnungen in der gesamten Siedlung. Besondere Beachtung erhält die einheitliche Erscheinung des Freiraums und Erhalt der ursprünglichen strukturierten Grünflächen. Geplant sind zudem mehr barrierearme Zugänge und gemeinschaftliche Bereiche sowie neue Spiel- und Aufenthaltsflächen.

Parallel zum Gestaltungsplan wurde die Schutzverordnung «Wohnüberbauung Grüzefeld» von der kantonalen Denkmalpflege erarbeitet. Zweck der Verordnung ist die Gewährleistung des Substanzschutzes. Der geplante Abbruch einzelner Bauten setzt ausserdem eine Entlassung dieser Siedlungsteile aus dem Inventar voraus.

Öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens für den Privaten Gestaltungsplan «Siedlung Grüzefeld» beschlossen:

Die Akten liegen nach §7 PBG (Planungs- und Baugesetz) während 60 Tagen vom 15. September bis zum 14. November 2025 wie folgt auf:

  • Amt für Baubewilligungen 4. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr;

Jede Person kann Einwendungen erheben. Diese sollen einen Antrag mit kurzer Begründung enthalten. Die Einwendungen sind bis zum 14. November 2025 (Poststempel) an das Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.

Medienmitteilung vom 12. September 2025

Dokumente für die öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren (15. September - 14. November 2025)

Dokumente für die öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren (15. September - 14. November 2025)
Typ Titel
01 Stadtratsbeschluss
02 Bestimmungen
03 Situationsplan
04 Erläuterungsbericht nach Art 47 RPV

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