Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen
Der Kanton revidiert die kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie die statischen Waldgrenzen.
Die Akten lagen vom nach §7 PBG (Planungs- und Baugesetz) während 60 Tagen vom 16. Januar 2026 bis zum 17. März 2026 auf.
Bei Fragen zur statischen Waldgrenze gibt das Amt für Landschaft und Natur (Abteilung Wald, Andreas Weber, 043 259 29 75, Mail) und bei Fragen zu den kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie zum Verfahren das Amt für Raumentwicklung (Abteilung Raumplanung, Barbara Schultz, 043 259 30 49, Mail) Auskunft.




