Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen
- Amt für Baubewilligungen 4. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr;
- Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich;
Während der Auflagefrist kann jede Person zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis zum 17. März 2026 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.
Bei Fragen zur statischen Waldgrenze gibt das Amt für Landschaft und Natur (Abteilung Wald, Andreas Weber, 043 259 29 75, Mail) und bei Fragen zu den kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie zum Verfahren das Amt für Raumentwicklung (Abteilung Raumplanung, Barbara Schultz, 043 259 30 49, Mail) Auskunft.




