Quellfassung Tüfelsholz. Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2025-0206 vom 8. September 2025 die mit Beschlüssen des Gemeinderates Dinhard und des Stadtrates Winterthur vom 18. März und 9. Juli 2025 festgesetzten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Tüfelsholz und das entsprechende Reglement genehmigt.
Gegen die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Tüfelsholz (Gemeinde Dinhard und Stadt Winterthur) wurde während der Rekursfrist kein Rechtsmittel ergriffen. Somit gelten die Bestimmungen des Schutzzonenreglements per 28. Oktober 2025 als verbindlich.
Unterlagen
| Typ | Titel |
|---|---|
| Genehmigung AWEL | |
| Publikationstext | |
| Schutzzonenreglement | |
| Situation |




